Bachelor Abschluss
Um für die Zulassung zu einem Bachelor- oder einem dualen Studium in Frage zu kommen, ist eine mindestens zwölfjährige Schullaufbahn erforderlich.
Wenn Ihnen nach einem kürzeren Studienprogramm (d. h. weniger als 12 Jahren) ein Abschlussdiplom verliehen wurde, müssen Sie für die Zulassung Folgendes tun:
- mindestens 1 (bei 11 Schuljahren) bzw. 2 (bei 10 Schuljahren) Studienjahren teilgenommen und alle vorgesehenen Prüfungen bestanden haben. oder
- einen postsekundären Abschluss an einer außeruniversitären Hochschule erworben haben, der eine zusätzliche ein- oder zweijährige Ausbildung bescheinigt. oder
- haben zum Ausgleich der fehlenden Schuljahre ein- oder zweijährige Vorbereitungskurse (Foundation Courses) absolviert.
Mit den Studienvorbereitungskursen können auch weitere, für den Zugang zu den Studiengängen erforderliche Zusatzvoraussetzungen erfüllt werden, sie können jedoch das Fehlen eines Abiturzeugnisses nicht ersetzen.
Das Vorschuljahr kann auf die zwölfjährige Schulzeit angerechnet werden, wenn es auf nationaler Ebene offiziell als fester Bestandteil des Lehrplans anerkannt ist, die Teilnahmepflicht besteht und der Unterricht in der Landessprache (Lesen und Schreiben) sowie erste Elemente des Rechnens umfasst.
Wenn in dem Land, in dem Sie Ihren Abschluss erworben haben, eine Aufnahmeprüfung für die Zulassung zur Universität festgelegt ist (z. B. Selektivität in Spanien, Prova de Aferiçao oder Prova Geral de Acesso ao Ensino Superior in Portogallo, Vestibular o Exame Nacional do Ensino Médio in Brasilien, Gao Kao in China usw.), müssen Sie auch eine Bescheinigung vorlegen, aus der hervorgeht, dass Sie diese Prüfung bestanden haben.
Alternativ zu dieser Zertifizierung müssen Sie:
- ein weiteres Jahr (bei 12 Schuljahren) oder zwei (bei 11 Schuljahren) Studienjahre in einem anderen Land und/oder einem anderen ausländischen System absolviert und alle vorgesehenen Prüfungen bestanden haben. oder
- einen offiziellen italienischen oder ausländischen postsekundären Abschluss an einer außeruniversitären Hochschuleinrichtung mit einer Mindestdauer von ein oder zwei Jahren erworben haben. oder
- Sie haben Grundkurse an einer italienischen Universität abgeschlossen.
Diese zusätzlichen Zeugnisse berechtigen nur zur Einschreibung in das erste Studienjahr und können nicht weiter zur Verkürzung des Studiums herangezogen werden
Master-Abschlüsse
Für die Zulassung zu einem Master-Studiengang benötigen Sie einen Bachelor-Abschluss oder eine gleichwertige ausländische Qualifikation mit bestimmten curricularen Anforderungen, die Sie an einer nach dem nationalen Bildungsakkreditierungssystem des Landes, in dem sie sich befindet, akkreditierten Hochschule erworben haben.
Sollte Ihr Studientitel von zwei oder mehreren Universitäten ausgestellt werden (z. B. sind die verliehenen und die Lehrinstitutionen nicht gleich und gehören zu unterschiedlichen nationalen Bildungssystemen), muss jede Institution nach dem nationalen Bildungsakkreditierungssystem des Landes, in dem sie sich befindet, akkreditiert sein gelegen.