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Studieren in Deutschland: Studentenvisum & -erlaubnis

28. Nov. 2013
Rothenburg, Germany

Wenn Sie als Student aus einem Nicht-EU- und Nicht-EWR-Land kommen, müssen Sie nach Erhalt des Zulassungsbescheids ein deutsches Studentenvisum beantragen. Es ist wichtig, dass Sie nicht mit einem Touristenvisum in das Land einreisen, da dieses nicht in ein Studentenvisum umgewandelt werden kann, sondern konsultieren Sie die folgenden Optionen, um die für Sie geeignete Option zu finden:

Arten von Studentenvisa in Deutschland

  • Visum für Studienbewerber (Visum zur Studienbewerbung) Wenn Sie noch kein Angebot von einer deutschen Hochschule erhalten haben, aber zur Durchführung des Bewerbungsverfahrens, zur Teilnahme an Tagen der offenen Tür etc. einreisen möchten, ist dies das richtige Visum für Sie. Es gewährt einen Aufenthalt von drei Monaten mit der Möglichkeit einer Verlängerung auf maximal sechs Monate. Wenn Sie in diesem Zeitraum an einer Hochschule zugelassen sind, können Sie bereits im Land ein Studentenvisum beantragen.
  • Studentenvisum (Visum zur Stedienbewerbung) Wenn Sie bereits an einer deutschen Hochschule zugelassen sind, müssen Sie ein Studentenvisum beantragen. Diese gilt ebenfalls für drei Monate. Sollte Ihre Studiendauer diese Zeit jedoch überschreiten, können Sie das Visum bei der Ausländerbehörde in Deutschland verlängern.

So beantragen Sie ein Studentenvisum in Deutschland

Sie stellen Ihren Visumantrag und führen Ihr Visumgespräch bei der Deutschen Botschaft in Ihrem Heimatland, deren Anschrift Sie auf der Website des Auswärtigen Amtes finden. Nach Eingang des Antrags und der entsprechenden Unterlagen werden diese zur Genehmigung an die Ausländerbehörde Ihrer Wunschhochschule geschickt und anschließend zurückgeschickt. Dieser Vorgang kann bis zu 25 Tage dauern, daher ist es wichtig, dass Sie viel Zeit einplanen, um Stress zu minimieren.

Erforderliche Unterlagen

Die deutsche Botschaft in Ihrem Heimatland berät Sie genau, welche Unterlagen Sie zusammen mit Ihrem Antrag vorlegen müssen, diese enthalten jedoch wahrscheinlich einige oder alle der folgenden Unterlagen:

  • Abschriften von Zeugnissen früherer Diplome oder Qualifikationen
  • Nachweis, dass Sie über ausreichende finanzielle Mittel verfügen, um sich während Ihres Studiums selbst zu finanzieren, von der Bundesregierung mit mindestens 720 EUR pro Monat bewertet
  • Nachweis der Sprachkenntnisse in Deutsch – dies kann in Form eines A1-Zertifikats des Goethe-Instituts, eines KCSE-Zertifikats von KNEC oder TestDAF erfolgen und sollte nicht älter als 4 Jahre sein
  • Andernfalls Nachweis, dass Sie nach Ihrer Ankunft in Deutschland einen Sprachkurs absolvieren möchten
  • Ein Dokument, das bestätigt, dass Sie für Ihren Aufenthalt in Deutschland eine Krankenversicherung abgeschlossen haben
  • Für ein Studienbewerbervisum – in Deutschland anerkannte Hochschulzugangsberechtigung
  • Für ein Studentenvisum – Zulassungsbescheid der gewählten Studieneinrichtung
  • Ein gültiger Reisepass, zwei Passfotos und ein ausgefülltes Antragsformular
  • Sie müssen außerdem eine Gebühr von 60 EUR bezahlen

Aufenthaltserlaubnis in Deutschland

Im Gegensatz zu anderen europäischen Ländern, in denen das Visum eine Aufenthaltserlaubnis beinhaltet, verlangt Deutschland von Nicht-EU-Studierenden, diese gesondert zu beantragen. Wird Ihrem Antrag stattgegeben, erhalten Sie eine zweijährige Aufenthaltserlaubnis. Diese kann zur Arbeitssuche um maximal drei Jahre verlängert werden (diese Verlängerung muss vor Ablauf der Erlaubnis beantragt werden). Sie benötigen innerhalb der ersten drei Monate nach Ihrer Ankunft in Deutschland eine Aufenthaltserlaubnis, die Sie bei Ihrer örtlichen Ausländerbehörde beantragen können. Zu den für eine Aufenthaltserlaubnis erforderlichen Unterlagen gehören:

  • Meldebestätigung des Einwohnermeldeamtes
  • Bestätigung, dass Sie krankenversichert sind
  • Ihr Studierendenausweis Ihrer deutschen Hochschule
  • Ein gültiger Reisepass und Ihr Studentenvisum
  • Gegebenenfalls wird auch die Vorlage eines Gesundheitszeugnisses und/oder eines Mietvertrages verlangt
  • Es wird auch eine Aufenthaltsgenehmigungsgebühr erhoben

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