
Legal Practice Course (LPC) – Vollzeit
DAUER
41 Weeks
SPRACHEN
Englisch
TEMPO
Vollzeit
BEWERBUNGSSCHLUSS
Antragsfrist beantragen
FRÜHESTES STARTDATUM
Sep 2025
AUSBILDUNGSKOSTEN
GBP 20.950 *
STUDIENFORMAT
Auf dem Campus
* ab 14.300 £
Einführung
Dabei handelt es sich um die Qualifikation, die für die Ausbildung zum Rechtsanwalt absolviert werden muss und sich an Studierende mit einem Jurastudium bzw. Nicht-Jura-Absolventen richtet, die die GDL abgeschlossen haben und sich als Rechtsanwalt qualifizieren möchten. Studierende, die das Programm erfolgreich abschließen, erhalten ein Postgraduiertendiplom. Es ist berufsorientiert und vermittelt den Studierenden die wichtigsten juristischen Kenntnisse und Fähigkeiten, die für eine erfolgreiche Arbeit in der Anwaltspraxis als Referendariat erforderlich sind. Der LPC wird durch den SQE ersetzt. Um herauszufinden, ob Sie berechtigt sind, den LPC-Weg zur Praxis einzuschlagen, schauen Sie auf der Website der University of Law nach.
Kursanforderungen
Um Ihren Platz in unserem LPC einnehmen zu können, müssen Sie die von der Solicitors Regulation Authority (SRA) festgelegten Anforderungen für den Beginn eines Legal Practice Course (LPC) erfüllen – siehe unten. Bei Nichteinhaltung dieser Zulassungsvoraussetzungen bleibt der Universität nichts anderes übrig, als Ihren Studienplatz zu stornieren. Wenn Sie ein Nicht-EWR-Student sind, benötigen Sie außerdem ein Visum für die gesamte Dauer Ihres Kurses – siehe Visabestimmungen unten.
Die LPC-Auswahlkriterien der University of Law
- Akademisches Profil und Leistungen, im Allgemeinen mindestens ein tatsächlicher oder voraussichtlicher Abschluss in Rechtswissenschaften zweiter Klasse oder GDL/CPE/MA-Recht*
- Ausreichende Englischkenntnisse, um den Kurs erfolgreich abzuschließen - siehe Anforderungen an die englische Sprache unten
- Alle besonderen Umstände, die in Ihrer Bewerbung offengelegt werden. Akademische oder andere Referenzen *Diese Anforderung wird erfüllt durch: A) Die Verleihung eines qualifizierten Abschlusses in Rechtswissenschaften. Um sich zu qualifizieren, muss Ihr Jurastudium bestimmte akademische Standards erfüllen.
Dazu muss das ordnungsgemäße Bestehen von Prüfungen in den sieben Grundlagen des Rechtswissens gehören – öffentliches Recht, Verpflichtungen I (Vertrag), Verpflichtungen II (unerlaubte Handlung), Strafrecht, Landrecht, Eigenkapital und Trusts sowie Recht der Europäischen Union. Weitere Hinweise dazu, was ein qualifizierender Juraabschluss ist; oder B) Bestehen einer Common Professional Examination (CPE)/Graduate Diploma in Law (GDL)/MA Law und Verleihung eines Graduate Diploma in Law, MA Law oder Ähnlichem wie CILEX. Die Universität für Rechtswissenschaften hält sich in vollem Umfang an die Gleichstellungsgesetze und fördert aktiv die Vielfalt innerhalb der Anwaltschaft.
Unser Zulassungsverfahren ist fair und zielt darauf ab, den Studierenden die bestmögliche Entfaltung ihrer Talente zu ermöglichen. Wir bitten Sie, uns Ihre besonderen Anforderungen frühzeitig mitzuteilen. So können wir besprechen, wie wir Ihre Anforderungen erfüllen können. Sie müssen alle Zulassungsvoraussetzungen bis zum Beginn des Kurses erfüllen. Andernfalls kann es dazu kommen, dass Sie nicht am Kurs teilnehmen können. Wenn Sie der Meinung sind, dass dies ein Problem sein könnte (z. B. wenn Sie verspätete Beurteilungsergebnisse haben), wenden Sie sich bitte so schnell wie möglich an die Zulassungsabteilung unter 0800 289997 (UK), +44 (0)1483 216000 (international).
Zukünftige Anwaltsanwärter Die SRA hat kürzlich zu einer Reihe vorgeschlagener Änderungen ihrer Vorschriften konsultiert, darunter die Aufhebung der Verpflichtung für Studenten, vor Beginn des LPC eine Einschreibung als Student und eine Genehmigung ihres akademischen Ausbildungsstadiums zu beantragen. Wenn Ihnen ein Ausbildungsvertrag angeboten wurde, müssen Sie sicherstellen, dass die Solicitors Regulation Authority (SRA) Ihren „Charakter und Ihre Eignung“ als Anwalt überprüft hat. Dies kann mindestens sechs Monate dauern, wenn Sie Folgendes haben:
- Bestimmte Straftaten begangen
- Wurde eines akademischen Vergehens für schuldig befunden
- Hatte schwerwiegende finanzielle Probleme (z. B. Insolvenz, individuelle freiwillige Vereinbarungen oder Urteile eines Bezirksgerichts)
- Es wurden negative behördliche Feststellungen getroffen
- Sie haben jedes andere Verhalten gezeigt, das wir von einem Anwalt nicht erwarten würden (z. B. unehrliches, gewalttätiges oder diskriminierendes Verhalten). Weitere Informationen finden Sie im SRA Suitability Test 2011. Wenn Sie dies mitteilen möchten, füllen Sie den Zulassungsantrag aus über alle Probleme. Wenn Sie der SRA nichts zu sagen haben, können Sie sie darüber informieren, wenn Sie und Ihr Arbeitgeber ihnen den bevorstehenden Ausbildungsbeginn mitteilen. Sollte die Entscheidung der SRA nicht vor dem LPC-Startdatum bestätigt werden, können Sie den Kurs fortsetzen, jedoch auf eigenes finanzielles Risiko. Wenn Sie Bedenken zu Charakter- und Eignungsproblemen haben, wenden Sie sich bitte an die SRA unter 0370 6062555
Akkreditierung von Vorkenntnissen
Wenn Sie zuvor einen BVC oder BPTC studiert haben, sind Sie möglicherweise von bestimmten Elementen des LPC befreit. Für weitere Informationen besuchen Sie bitte die SRA-Website und kontaktieren Sie unser Zulassungsteam unter 0800 289997 (UK), +44 (0)1483 216000 (international).
Englisch Sprachanforderungen
Wenn Sie ein Studium außerhalb des Vereinigten Königreichs abgeschlossen haben und nicht aus einem „mehrheitlich englischsprachigen Land“ kommen, legen Sie bitte eine beglaubigte Kopie eines der anerkannten Englisch-Sprachtests vor. Weitere Informationen finden Sie auf der Website.