Für die Einreise in die Bundesrepublik Deutschland benötigen Sie in der Regel ein Einreisevisum. Stellen Sie sicher, dass Sie dieses Visum rechtzeitig bei der deutschen Auslandsvertretung in Ihrem Heimatland beantragen.
EU-Bürger und Staatsangehörige bestimmter Länder benötigen für die Einreise nach Deutschland kein Visum (z. B. Australien, Island, Israel, Japan, Kanada, Liechtenstein, Südkorea, Neuseeland, Norwegen, Schweiz und USA).
- Eine Liste der visumpflichtigen und visumfreien Länder finden Sie auf der mehrsprachigen Webseite des Auswärtigen Amtes. Dort finden Sie auch Informationen zur Beantragung eines Visums.
- Spezielle Informationen finden Sie auf der Internetseite der für Sie zuständigen Auslandsvertretung.
- Beachten Sie, dass das dreimonatige Schengen-Visum (Touristenvisum, Besuchervisum, Geschäftsvisum, Visum zur Teilnahme an einem Sprachkurs ohne Studienabsicht) nicht in eine Aufenthaltserlaubnis zum Zweck eines Hochschulstudiums in Deutschland umgewandelt werden kann. In diesem Fall müssen Sie Deutschland verlassen und mit einem speziellen Studentenvisum der zuständigen Auslandsvertretung wieder einreisen.
Visa-Informationen für internationale Antragsteller
Die Universität Hamburg empfiehlt Ihnen, unmittelbar nach Erhalt der Bestätigung Ihres Studienplatzes ein Studienbewerbervisum zu beantragen. So können Sie rechtzeitig zum Studienbeginn nach Deutschland einreisen.
Mit welchem Visum können Studienbewerber nach Deutschland einreisen?
Als Bewerber/in können Sie für die Einreise nach Deutschland entweder ein Studienbewerbervisum oder ein Studentenvisum beantragen. Für die Beantragung eines Studentenvisums benötigen Sie einen Nachweis über die Zulassung zum Studium (z. B. Ihren Zulassungsbescheid). Sie können ein Studienbewerbervisum beantragen, wenn Sie sich an der Universität Hamburg beworben und eine Zulassung erhalten haben.
Visa-Informationen für internationale Austausch- und Gaststudierende
In der Regel sollten Sie ein Visum zur Einreise nach Deutschland beantragen, sobald Sie eine schriftliche Studienbestätigung der Universität Hamburg (Einladung, Bestätigungsschreiben) erhalten haben.
Wichtig: Beantragen Sie nach Möglichkeit ein Visum für die gesamte geplante Aufenthaltsdauer in Deutschland. Dies ist möglich, wenn Sie maximal 12 Monate in Deutschland bleiben möchten. Ihr Visum ist dann für den gesamten Aufenthalt gültig und Sie können sich die Kosten für eine Aufenthaltserlaubnis in Hamburg ersparen.