Bewerbungen müssen online über das Integrierte Informationssystem der Universität (SIIUE) im Rahmen des Bewerbungskalenders für die Annahme und Zulassung an der Universität Évora eingereicht werden.
Master- und Postgraduiertenabschlüsse
Kandidaten
Inländische und internationale Studierende können sich für den Studienzyklus bewerben, der zu einem Master- oder Postgraduiertenabschluss führt, wenn:
- Sie verfügen über einen Bachelor-Abschluss oder einen gleichwertigen juristischen Abschluss;
- Sie verfügen über einen ausländischen akademischen Grad, der nach Abschluss des ersten Studienzyklus verliehen wird, der von einem Unterzeichnerstaat gemäß den Grundsätzen des Bologna-Prozesses strukturiert wurde;
- Sie verfügen über einen ausländischen Hochschulabschluss, der vom wissenschaftlichen oder technisch-wissenschaftlichen Gremium der Fakultät als den Anforderungen eines Bachelor-Abschlusses entsprechend anerkannt wird;
- Sie verfügen über einen akademischen, wissenschaftlichen oder beruflichen Lehrplan, der ihre Fähigkeit bescheinigt, dem vom wissenschaftlichen oder technisch-wissenschaftlichen Ausschuss der Schule festgelegten Studienplan zu folgen. Bewerber müssen bei der Bewerbung die Anerkennung ihres Lehrplans beantragen.
Bewerber müssen in ihrem Bewerbungsformular die Anerkennung ihrer Fähigkeit zur Teilnahme an einem Master- oder Postgraduiertenstudiengang durch den wissenschaftlichen oder technisch-wissenschaftlichen Ausschuss der Fakultät beantragen. Die Anerkennung erfolgt nur für die Zulassung zu Studiengängen, die zu einem Master- oder Postgraduiertenabschluss führen und keine Gleichwertigkeit mit einem Bachelor-Abschluss begründen, sowie für die Anerkennung zu anderen Zwecken.
In den Bekanntmachungen zur Eröffnung jedes Kurses können besondere Zulassungsvoraussetzungen für bestimmte Kurse festgelegt werden. Bewerber, die diese Voraussetzungen nicht erfüllen, werden von der Zulassung ausgeschlossen.
So bewerben Sie sich
Bewerbungen für Master- und Postgraduiertenstudiengänge müssen mit dem entsprechenden Formular eingereicht werden.
- Schritt 1: Online registrieren
- Schritt 2: Füllen Sie das Bewerbungsformular aus
Mit der Bewerbung müssen folgende Unterlagen eingereicht werden:
- beglaubigtes Bachelor-Diplom mit Angabe des Notendurchschnitts (mit Ausnahme der an der Universidade de Évora erworbenen Habilitationen);
- von der Hochschule, die den Abschluss verliehen hat, ausgestelltes Dokument zum Nachweis des Abschlussdurchschnitts, wenn der Durchschnitt nicht im Abschlusszeugnis enthalten ist;
- Transcript of Records (Dokument mit nach Note und ECTS differenzierten Kurseinheiten) – Studierende, die ihren Abschluss an der Universidade de Évora erworben haben, sind davon ausgenommen;
- Dokument, ausgestellt von der Hochschule, dem Ministerium oder der Botschaft, die den Abschluss verliehen hat, das den Durchschnitt des Abschlusses nachweist (sofern der Durchschnitt nicht im Diplom des Abschlusses enthalten ist) und die in dieser Institution verwendete Bewertungsskala, aus der die entsprechende Mindestklassifizierung hervorgeht Genehmigung (falls diese nicht im Qualifikationsnachweis erscheint), bei Vorliegen ausländischer Qualifikationen. Diese Erklärung ist, sofern sie nicht im Abschlusszeugnis enthalten ist, für die Umrechnung des Abschlussdurchschnitts in die portugiesische Notenskala erforderlich. Ohne dieses Dokument kann das International Student Merit Scholarship niemals vergeben werden;
- Lebenslauf ;
- Dokumentnachweis der Protokollanwendung (falls zutreffend);
- Wenn Sie Staatsangehöriger eines Nicht-EU-Landes sind, ein Dokument, das bestätigt, dass Sie nicht den Status eines internationalen Studenten genießen (gemäß Artikel 3 des Gesetzesdekrets 62/2018), aber unter eines der Kriterien fallen, die diesen Status nicht erfüllen anwenden
- Bescheinigung über die Zulassung zu Prüfungen zur mündlichen und schriftlichen Beherrschung der portugiesischen Sprache und zur Beherrschung der wesentlichen Regeln des logischen und kritischen Argumentierens, sofern diese Prüfungen an einer anderen Hochschule bestanden wurden. Gilt nur für Bewerber um einen berufsqualifizierenden Masterabschluss für den Unterricht im Vorschulbereich sowie im Grund- und Sekundarbereich;
Für die Einreichung der Bewerbung können zusätzliche Dokumente erforderlich sein, sofern diese in der Bekanntmachung zur Kursveröffentlichung (Bearbeitung) aufgeführt sind.
Die mit der Bewerbung eingereichten digitalisierten Dokumente, die sich auf eine ausländische Ausbildung beziehen, mit Ausnahme derjenigen, die in Ländern der Europäischen Union erworben wurden, müssen mit der Haager Apostille (Haager Übereinkommen vom 5. Oktober 1962) des portugiesischen Konsulats oder der portugiesischen Botschaft in dem Land versehen sein, in dem die Qualifikationen erworben wurden . Das Dokument muss außerdem eine beglaubigte Unterschrift, ein Siegel oder einen Stempel der Institution enthalten, die die Qualifikation verliehen hat. Originale Qualifikationsdokumente, genau wie mit der Bewerbung eingereicht, müssen innerhalb von drei aufeinanderfolgenden Tagen nach Veröffentlichung der Bewerbungsergebnisse per Post an die auf der UÉ-Website aufgeführte Adresse der akademischen Dienste der Universidade de Évora gesendet werden. Anschließend werden die Dokumente zurückgegeben, sobald der Student sein Ausweisdokument persönlich im Studienservice validiert. Alternativ werden Kopien der Dokumente akzeptiert, sofern diese von einer rechtlich zuständigen Stelle beglaubigt werden, die bestätigt, dass es sich bei den Kopien um eine getreue Wiedergabe des Originaldokuments handelt. Die Immatrikulation wird annulliert, wenn die Bewerbungsunterlagen nicht innerhalb von 30 aufeinanderfolgenden Tagen nach der Immatrikulation bei der Universität eingehen. Darüber hinaus wird die Platzierung an der UÉ ungültig und der Bewerber verliert seine freie Stelle.
Im Falle von Qualifikationsdokumenten, die in Mitgliedsstaaten der Europäischen Union erworben wurden, müssen die Originalversionen innerhalb von dreißig aufeinanderfolgenden Tagen nach der Immatrikulationsregistrierung persönlich den akademischen Diensten der UÉ vorgelegt werden, die dann die Kopien beglaubigen und die Originaldokumente an die Universität zurücksenden Antragsteller. Alternativ dazu Kopien des Dokuments, die ordnungsgemäß von einer zertifizierten oder geschäftsfähigen Institution (z. B. CTT, Notare, Anwälte, Anwälte, Zivilstandsämter, Gemeinderäte, Handels- und Industriekammern) gemäß Artikel 38 des Gesetzes über die Beglaubigung beglaubigt sind Gesetzesdekret Nr. 76-A/2006 vom 29. Mai.
Sollten die Bewerbungsunterlagen nicht in Portugiesisch, Spanisch, Italienisch, Französisch oder Englisch verfasst sein, muss den Akademischen Diensten eine offizielle Übersetzung eines beglaubigten und geschäftsfähigen Übersetzers (von den portugiesischen diplomatischen Vertretungen anerkannter offizieller Übersetzer oder ein Notar) vorgelegt werden.
Ist in den Qualifikationsunterlagen kein Abschlussdurchschnitt angegeben oder entspricht diese Einstufung nicht der Bewertungsskala 0-20, muss ein von der übergeordneten Bildungseinrichtung oder dem Bildungsministerium des Landes, in dem der Abschluss erworben wurde, ausgestelltes Dokument vorgelegt werden dargestellt werden und die endgültige Durchschnittsklassifizierung beschreiben. Die Umrechnung der Note erfolgt nach den Regeln des Artikels 7 der Bewerbungsordnung. Wenn dieses Dokument nicht eingereicht wird, wird eine endgültige Klassifizierung von 10 Werten (auf einer Skala von 0 bis 20) vergeben, sofern der Antragsteller einen Beleg über den/die erworbenen Qualifikationsabschluss(e) vorlegt, damit die Bewerbungen in eine Reihe gestellt werden können für Berechnungen im Zusammenhang mit der Zuweisung von Stipendien für internationale Studierende.