Im Rahmen ihrer Internationalisierungsstrategien zur Steigerung der Mobilität und Attraktivität für ausländische Studierende freut sich The University of Naples Parthenope eine begrenzte Anzahl an Stipendien und Befreiungen von der Zahlung der Studiengebühren (mit Ausnahme der regionalen Steuern) anbieten zu können, die potenziellen Studierenden aus Nicht-EU-Ländern vorbehalten sind.


The University of Naples Parthenope
Das Institut sollte daher wirtschaftliche Fragen im Zusammenhang mit dem Meer aufgreifen, beurteilen und bewerten, indem es die wissenschaftliche Entwicklung vorantreibt. Im Jahr 1999 wurden die beiden seit langem bestehenden Fakultäten für Wirtschaftswissenschaften und Nautik (später Wissenschaft und Technologie genannt) umstrukturiert und um drei neu gegründete Fakultäten erweitert, nämlich Rechtswissenschaften, Ingenieurwissenschaften und Sportwissenschaften, was dem Institut gemeinsam einen erheblichen Anstieg der Studentenzahl bescherte - von etwa 1.000 im Jahr 1985 auf bis heute etwa 16.000. Das Institut wurde daher offiziell in "Universität Neapel Parthenope" umbenannt.
Ab Juli 2013 wurden neue Studienpläne eingeführt und eine abteilungsbezogene Organisation eingeführt, um die Forschungs- und Lehrtätigkeit weiter auszubauen. Zu den Kernaufgaben der Universität gehören die Förderung, Entwicklung, direkte Anwendung, Verbesserung und Nutzung von Wissen, um zur sozialen, kulturellen und wirtschaftlichen Entwicklung der Gesellschaft beizutragen. In den einhundert Jahren seit ihrer Gründung hat sich das tiefgreifendste und charakteristischste Merkmal dieser Universität nicht verändert: die Fähigkeit, mit dem gesellschaftlichen Kontext zu interagieren und sich kontinuierlich mit den sich wandelnden Anforderungen auseinanderzusetzen.
Erforderliche Dokumente
Für die Immatrikulation an einer italienischen Universität sind folgende Dokumente erforderlich.
- Bachelor-Abschluss und einstufiger Abschluss: Originalkopie (oder beglaubigte Kopie) des Abschlusszeugnisses der Sekundarstufe, das nach mindestens 12 Schuljahren erworben wurde, oder ein amtliches Ersatzzeugnis (mit einer offiziellen Übersetzung ins Italienische, wenn die Sprache nicht Englisch oder Französisch ist); dem Abschlusszeugnis muss Folgendes beigefügt sein: eine Erklärung/Stellungnahme eines ENIC-NARIC-Zentrums (z. B. CIMEA*); oder (alternativ) eine Dichiarazione di valore, ausgestellt von der italienischen Botschaft/dem italienischen Konsulat.
KNDie Vorlage des DOV- oder CIMEA-Zertifikats ist vor der physischen Ankunft der Studierenden in Parthenope nicht zwingend erforderlich. Wichtig ist daher, dieses Dokument bei der Einschreibung vorzulegen und nicht unbedingt bei der Beantragung des Visums.
- Hochschulabschluss (2-jähriger Studiengang, Laurea Magistrale): eine Originalkopie (oder beglaubigte Kopie) mit einer offiziellen Übersetzung ins Italienische (falls die Sprache nicht Englisch oder Französisch ist) eines akademischen Abschlusses einer Hochschule, der im ausstellenden Land den Zugang zu weiterführenden Studien an akademischen Einrichtungen der nächsthöheren Stufe ermöglicht; dem Abschlussabschluss kann nach Ermessen der einzelnen Hochschulen Folgendes beigefügt werden: eine Erklärung/Stellungnahme eines ENIC-NARIC-Zentrums (z. B. CIMEA*); oder (alternativ) eine Dichiarazione di valore, ausgestellt von der italienischen Botschaft/dem italienischen Konsulat
KNDie Vorlage des DOV- oder CIMEA-Zertifikats ist vor der physischen Ankunft der Studierenden in Parthenope nicht zwingend erforderlich. Wichtig ist daher, dieses Dokument bei der Einschreibung vorzulegen und nicht unbedingt bei der Beantragung des Visums.
Die Kosten, die Studierende an Cimea für die Vergleichbarkeitsbescheinigung zahlen müssen, betragen 150 €; die Kosten für die ARDI-Korrespondenz und -Verifizierung betragen 150 €.
Wenn Sie beides wünschen, können Sie mit dem 300-€-Paket (Vergleichs- und Verifizierungsservice) fortfahren.
Sprachanforderungen in Englisch und Italienisch
Auf Italienisch unterrichtete Kurse: Für die Einschreibung an The University of Naples Parthenope sind Italienischkenntnisse für alle auf Italienisch unterrichteten Kurse obligatorisch.
Sie müssen nicht an der Prüfung für die italienische Sprache teilnehmen, wenn Sie über eines der folgenden Dokumente verfügen:
- ein italienisches Abitur (in Italien oder im Ausland erworben)
- ein Sprachzertifikat der Stufe B2 oder höher, ausgestellt von:
- eines der Mitglieder der CLIQ (Qualitätszertifizierung der italienischen Sprache – Universität per Stranieri di Perugia, Università per Stranieri di Siena, Università Roma Tre, Società „Dante Alighieri“)
- Zertifikate, ausgestellt von der Università per stranieri „Dante Alighieri“ di Reggio Calabria oder anderen von ihr anerkannten Einrichtungen wie dem Istituto di Cultura Italiana;
Laden Sie das Zertifikat einfach bei der Vorimmatrikulation auf Universitaly hoch oder fügen Sie es den für die Bewertung zu prüfenden Unterlagen bei.
Wenn Sie kein Zertifikat oder Diplom über Kenntnisse der italienischen Sprache besitzen, werden Sie vom Linguistischen Zentrum der Universität kontaktiert, das sich um Sie kümmert.
Studierende, die kein Zertifikat über die italienische Sprache (Niveau B2) vorgelegt haben und sich für einen Abschluss in italienischer Sprache beworben haben, sollten eine E-Mail an international.students@uniparthenope.it senden, um sich für den Test anzumelden.
Jeder wird dann individuell kontaktiert, um Datum und Ort der Prüfung zu erfahren.
Weitere Informationen zu Befreiungen von den Sprachprüfungen finden Sie in diesem Dokument.
Lehrveranstaltungen in englischer Sprache: Für Lehrveranstaltungen in englischer Sprache ist ein Nachweis über ausreichende Sprachkenntnisse (Niveau B2) vorzulegen bzw. nachzuweisen.
Sollten Sie über keine ausreichenden Zeugnisse verfügen, kann der Zulassungsausschuss beschließen, ein Gespräch anzusetzen, in dem Ihr Englischniveau geprüft wird.
Je nach Ausschuss gelten Zertifikate wie MOI (Measure of Instruction) möglicherweise nicht als gültiger Wissensnachweis.
Duo Lingo wird nicht akzeptiert.
Beantragen Sie ein Visum
Wenn die The University of Naples Parthenope Ihre Bewerbung annimmt, lädt das Sekretariat den Zulassungsbescheid (das sogenannte „Modello D“) direkt auf die Universitaly-Website hoch, während es Ihren Vorimmatrikulationsantrag validiert.
Eine E-Mail wird an die in Ihrem Registrierungsformular angegebene E-Mail-Adresse gesendet. Überprüfen Sie auch den Spam-Ordner!
Nach der Zulassung wird den Studierenden dringend empfohlen, einen Termin bei der Botschaft/dem Konsulat für den Visumsantrag zu vereinbaren.
Für das Studienjahr 25/26 ist die Frist für die Beantragung eines Visums der 30. November 2025. Bitte beachten Sie, dass die Vorimmatrikulation allein keine Zulassung zu unseren Studiengängen garantiert. Für die Immatrikulation müssen Sie außerdem die Zulassungsvoraussetzungen und das Zulassungsverfahren für den gewünschten Studiengang erfüllen. Bitte beachten Sie die Regeln und Verfahren des italienischen Ministeriums für Einreise, Aufenthalt und Immatrikulation.
Erforderliche Dokumente für die Beantragung eines Visums zu Studienzwecken in Italien
Um das Studienvisum Typ D für Italien zu erhalten, müssen Studierende bei unserer Botschaft hauptsächlich die folgenden Dokumente einreichen:
- Die Zusammenfassung der Vorimmatrikulationsanfrage auf dem Universitaly-Webportal
- Antragsformular für ein Einreisevisum (Modell D)
- aktuelles Passfoto
- Reisepass oder Reisedokument, das noch mindestens drei Monate nach Ablauf des Visums gültig ist
- Nachweis, dass der Antragsteller über eine angemessene Unterkunft in Italien verfügt (Bestätigung, dass Sie eine Unterkunft in Italien gebucht haben oder bereits haben)
- Immatrikulation bzw. Vorimmatrikulation für den Studiengang in Italien
- Ausreichender Versicherungsschutz für medizinische Behandlung und Krankenhausaufenthalt (bitte beachten Sie, dass Sie sich nach Ihrer Ankunft in Italien freiwillig beim italienischen Gesundheitsdienst anmelden können, jedoch nur, wenn dies von der italienischen Botschaft in Ihrem Land akzeptiert wird).
- Nachweis über finanzielle Mittel in Italien in Höhe von mindestens 467,65 € pro Monat des akademischen Jahres, insgesamt 6079,45 € pro Jahr. Diese Verfügbarkeit kann durch den Nachweis persönlicher oder familiärer Mittel oder eine Garantie finanzieller Mittel durch akkreditierte italienische Institutionen oder Agenturen, lokale Regierungen oder ausländische Institutionen oder Agenturen nachgewiesen werden, die von der italienischen diplomatischen Vertretung als vertrauenswürdig eingestuft werden.
- Nachweis über die Verfügbarkeit der für die Rückführung erforderlichen finanziellen Mittel;
Die Voraussetzungen und Verfahren zur Erteilung eines Visums sind in einer Sonderbestimmung aufgeführt, die jährlich vom MIUR in Abstimmung mit MAECI und dem Innenministerium veröffentlicht wird.
Bitte beachten Sie: Wenn Sie ein Visum vom Typ „D“ besitzen, müssen Sie die Aufenthaltserlaubnis innerhalb von 8 Werktagen nach Ihrer Ankunft in Italien beantragen.
- Naples
Via Ammiraglio Ferdinando Acton, 38
