Aufenthaltsbewilligung beantragen (EU/EFTA-Bürger)
Sie sind verpflichtet, innerhalb von 14 Tagen nach Ihrer Einreise Ihre Aufenthaltserlaubnis bei dem für Ihren Wohnort zuständigen Einwohnermeldeamt zu beantragen.
Bringen Sie eine Kopie Ihres SBS Immatrikulationsbescheids, Ihren Reisepass und einen Nachweis über ausreichende finanzielle Mittel mit (für EU- und EFTA-Bürger ist dies normalerweise nur eine schriftliche Unterstützungserklärung eines Familienangehörigen oder eine schriftliche Garantie eines in der Schweiz ansässigen Bürgers, dass die Lebenshaltungskosten während des Aufenthalts in der Schweiz gedeckt werden; Bürger aus Japan, Malaysia, Neuseeland, Singapur und Großbritannien benötigen den gleichen Finanzierungsnachweis wie Studierende mit Visumspflicht).
Einige Wochen nach Einreichung Ihrer Unterlagen erhalten Sie eine Einladung zur Abholung Ihrer Aufenthaltserlaubnis. Die Aufenthaltserlaubnis ist in der Regel ein Jahr gültig, kann aber verlängert werden, wenn Ihr Studium länger dauert. Bitte beachten Sie, dass Sie für jede Verlängerung einen aktualisierten Nachweis über ausreichende finanzielle Mittel vorlegen müssen.
Vorgehensweise für Studierende mit Visumspflicht
Ihrem Visumantrag müssen alle in der unten stehenden Liste aufgeführten Dokumente beigefügt sein. Diese Liste wurde von SBS in Zusammenarbeit mit dem Migrationsamt des Kantons Zürich erstellt und entspricht den offiziellen Anforderungen. Bitte beachten Sie, dass fehlende Dokumente zu einer Verzögerung von mehreren Wochen führen können. Falls die Schweizer Botschaft an Ihrem Wohnort zusätzliche Dokumente verlangt, legen Sie diese bitte ebenfalls bei.
Für Ihr Studium benötigen Sie ein nationales Visum „D“. Dieses Visum ist drei Monate gültig und berechtigt Sie zur einmaligen Einreise in die Schweiz. Nach der Einreise erhalten Sie eine Aufenthaltsbewilligung für die Schweiz, die Ihnen zudem Reisen innerhalb des Schengen-Raums für bis zu drei Monate pro Halbjahr ermöglicht.
Unterlagen für den Visumsantrag (einzureichen bei der nächstgelegenen Schweizer Botschaft oder dem nächstgelegenen Generalkonsulat)
Deckblatt zum Visumsantrag (empfohlen)
Bitte verwenden Sie die Checkliste auf der SBS -Homepage oder die Checkliste, die Sie von unserem Programmmanager oder Zulassungsmanager erhalten, als Deckblatt für Ihren Visumsantrag. Sie hilft Ihnen sicherzustellen, dass Sie alle erforderlichen Unterlagen beigefügt haben, und ermöglicht den Schweizer Behörden, relevante Informationen schneller zu finden.
Visumantragsformular
Das Visumantragsformular erhalten Sie kostenlos bei der Schweizer Vertretung an Ihrem Wohnort oder können es als PDF im Internet herunterladen.3 Es muss in der Regel in dreifacher Ausfertigung eingereicht werden. Die meisten Vertretungen verlangen ein persönliches Erscheinen; bitte informieren Sie sich vorab. Bitte beachten Sie, dass ein Studierendenvisum in der Regel 2-3 Wochen vor Semesterbeginn gültig ist. Wenn Sie früher in die Schweiz einreisen möchten, müssen Sie dies im Visumantrag angeben und detailliert begründen.