
Master in Rechtswissenschaften – Spezialisierung auf internationales und europäisches Recht
Lisbon, Portugal
DAUER
4 Semesters
SPRACHEN
Englisch
TEMPO
Vollzeit
BEWERBUNGSSCHLUSS
Antragsfrist beantragen
FRÜHESTES STARTDATUM
Sep 2025
AUSBILDUNGSKOSTEN
EUR 6.200 *
STUDIENFORMAT
Auf dem Campus
* 10.000 €: Gesamtstudiengebühr für Nicht-EU-Kandidaten
Einführung

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Der auf Englisch gehaltene Masterstudiengang Internationales und Europäisches Recht bietet Studierenden die Möglichkeit, ihr juristisches Wissen in einem Bereich zu erweitern, der angesichts der weltweiten Globalisierung, in der nationale Grenzen an Bedeutung verlieren, immer wichtiger wird.
Das Agieren in einer zunehmend transnationalen und globalisierten Welt erfordert juristisches Wissen, das sich heute weniger auf klassische Fragen des Völkerrechts konzentriert, sondern vielmehr auf Bereiche, die sich auf Fragen im Zusammenhang mit der Internationalisierung von Unternehmen und privaten/öffentlichen transnationalen Rechtsbeziehungen sowie zwischen Menschen konzentrieren Rechte, humanitäres Recht und neue Entwicklungen im internationalen Strafrecht. Die europäische Integration ist Teil des neuen geopolitischen Umfelds. Dies erklärt den Schwerpunkt des Masterstudiums auf mehreren Bereichen des EU-Rechts wie der Personenfreizügigkeit und dem europäischen Gerichtssystem. Für einen Anwalt ist es von entscheidender Bedeutung, mit den vielfältigen und immer umfangreicheren Bereichen des Völkerrechts und des Rechts der Europäischen Union vertraut zu sein, um die theoretischen und praktischen Herausforderungen, denen er gegenübersteht, erfolgreich zu meistern.
Galerie
Ideale Studenten
Absolventen der Rechtswissenschaften oder anderer Sozialwissenschaften, die ihr Wissen vertiefen möchten.
Programmergebnis
Aufbauend auf den im Bachelor-Studium erworbenen Kenntnissen im Bereich des Völkerrechts entwickelt dieser Master in Rechtswissenschaften die Interdisziplinarität des Völker- und Europarechts, insbesondere im Bereich des Menschenrechtsschutzes. Er befasst sich mit der Entwicklung von Fähigkeiten in der wissenschaftlichen Forschung und bereitet die Studierenden auf ihr Berufsleben vor.
Lehrplan
+ 2024/2025 und 2025/2026
1. Jahr - Unterrichtskomponente
Zusätzlich zum Pflichtkurs müssen die Studierenden 32 ECTS in den oben aufgeführten restriktiven Wahlkursen und 22 ECTS in Wahlkursen absolvieren, die sie aus allen an NOVA School of Law angebotenen Masterkursen auswählen können (je nach Verfügbarkeit).
Gesamt-ECTS des Lehranteils: 60 ECTS.
Ab dem Studienjahr 2024/25 müssen Studierende den Curricularanteil mit mindestens 13,50 von 20 möglichen Punkten (13,5/20) bestehen, um sich für die Forschungsphase (2. Studienjahr) einschreiben zu können.
Der Abschluss des Lehrplanteils (60 ECTS) berechtigt, unabhängig von der Note, zur Verleihung des Diploms im Aufbaustudium der Rechtswissenschaften.
1. Semester
Eingeschränkte Option
- Diplomatisches und konsularisches Recht
- Das humanitäre Völkerrecht
- Internationales Seerecht und internationale Gerichte
- Direito the Organizações Internacionais
- Umweltgesetz
- Vergleichendes Gleichstellungsrecht
- Erweitertes EU-Recht
- Übergangsjustiz
- Rechtsenglisch
- Direito Administrativo Europeu
- Neue Technologien: Governance und Regulierung
- Internationales Wirtschaftsrecht
- Wirtschaft, Menschenrechte und Nachhaltigkeit
- Einführung in die Europäische Union
2. Semester
Obligatorisch
- Methodik der juristischen Forschung
Eingeschränkte Option
- Menschenrechte Internationale Schutzsysteme
- Internationales Steuerrecht
- Wettbewerbsrecht
- EU-Asyl- und MigrationsrechtInternationales und europäisches Sicherheitsrecht
- Datenschutz- und Verwaltungsrecht*
- Europäisches Seerecht
- Moot Courts
Kostenlose Option
- Klinischer Kurs in grenzüberschreitenden Kinderschutzdiensten**
- Direito da Família e da Criança
- Krieg & Recht
*Datenschutz- und Managementrecht ist ein Kurs, der vom Jean-Monnet-Modul der NOVA School of Law zum Datenschutzrecht der Europäischen Union in Portugal (DataporEU) angeboten wird.
**Begrenzt auf 10 Studierende, wobei Studierenden der Studiengangsgruppe EU-Migrations- und Asylrecht der Vorzug gegeben wird.
(Die als freie Wahl dargestellten Studieninhalte sind Vorschläge und können Änderungen unterliegen. Bei für andere Masterstudiengänge verpflichtenden Studieninhalten im Rahmen der freien Wahl ist die Belegung und Teilnahme von den logistischen und pädagogischen Möglichkeiten abhängig.)
2. Jahr - Forschungsphase
Obligatorisch
- Abschlussarbeit, Praktikum an einer nationalen oder internationalen Institution oder Projektarbeit.
NOVA School of Law nimmt an THEMIS teil, einem Netzwerk, das die Internationalisierung von Masterstudenten fördert. Das THEMIS-Zertifikat wird verliehen, wenn Studierende ein Mobilitätssemester absolvieren, an einer internationalen Konferenz teilnehmen und ein internationales Praktikum im Rahmen des THEMIS-Programms absolvieren.
Admissions
Studiengebühren für das Programm
Stipendien und Finanzierung
Verdienstauszeichnungen
Verdienstauszeichnungen werden verliehen an:
- Kandidaten, deren endgültiger Zulassungsdurchschnitt für einen 2. Studienzyklus an NOVA School of Law gemäß Bewertung und Einstufung durch die zuständige Jury mindestens 17 Punkte (auf einer Skala von 0/20) beträgt und die sich für denselben Kurs einschreiben und diesen besuchen, erhalten eine Barauszahlung in Höhe von 50 % der Studiengebühren für den unterrichteten Teil des Master-Abschlusses.
- Kandidaten, deren endgültiger Durchschnittswert für die Zulassung zu einem 2. Studienzyklus an NOVA School of Law gemäß Bewertung und Einstufung durch die zuständige Jury mindestens 16 Punkte (auf einer Skala von 0/20) beträgt und die sich für denselben Kurs einschreiben und ihn besuchen, erhalten eine Barauszahlung in Höhe von 30 % der Studiengebühren für den unterrichteten Teil des Master-Abschlusses.
Im nicht-lehramtlichen Teil werden drei Preise für akademische Leistungen vergeben (beim Master-Studiengang Rechtswissenschaften nach Master-Abschluss bzw. nach Spezialisierungsbereich). Diese Preise setzen den Abschluss des Lehranteils innerhalb der vorgegebenen Zeit voraus.
- Der beste Student der unterrichteten Komponente jedes Studienzyklus oder Spezialisierungsbereichs eines Studienzyklus, der die nicht-unterrichtsbezogene Phase fortsetzt und besucht, erhält eine Geldprämie, die 100 % der Studiengebühren für die nicht-unterrichtsbezogene Phase des Master-Abschlusses entspricht.
- Der zweitbeste Student der unterrichteten Komponente jedes Studienzyklus oder Spezialisierungsbereichs eines Studienzyklus, der die nicht-unterrichtete Phase fortsetzt und besucht, erhält eine Barprämie in Höhe von 60 % der Studiengebühren, die der nicht-unterrichteten Phase des Master-Abschlusses entsprechen.
- Der drittbeste Studierende des Lehranteils jedes Studienzyklus oder Spezialisierungsbereichs eines Studienzyklus, der die nicht-lehramtsbezogene Phase des Master-Abschlusses fortsetzt und besucht.