Es liegt in der Verantwortung des Studenten, sicherzustellen, dass er die Voraussetzungen für ein Studentenvisum erfüllt.
Bewerber aus EU/EFTA-Staaten sowie einigen anderen Nationen benötigen kein Visum, um in Portugal zu studieren.
Studierende aus EU-/EFTA-Staaten, die länger als drei Monate in Portugal bleiben, müssen das Certificado do Registo de Cidadão da União Europeia (CRUE-Residierungszertifikat) beantragen.
Diese Bescheinigung muss innerhalb von 30 Tagen nach den ersten drei Monaten im Staatsgebiet bei der Gemeindeverwaltung beantragt werden.
Inhaber einer von einem Mitgliedstaat der Europäischen Union ausgestellten Aufenthaltserlaubnis sind zur Einreise und zum Aufenthalt in diesem Staatsgebiet für höchstens 90 Tage innerhalb von 180 Tagen berechtigt. Um den Aufenthalt zu verlängern, muss eine Aufenthaltserlaubnis für Studierende mit Visumsbefreiung gemäß Nr. 1 beantragt werden. 4 von Artikel 91 REPSAE.
Bewerber aus Nicht-EU-Staaten benötigen in der Regel ein Visum für ein Studium in Portugal. Um herauszufinden, ob sie ein Visum benötigen und wie sie es beantragen können, müssen sie sich an die Botschaft oder das Konsulat Portugals in ihrem Heimatland wenden.
Die Bearbeitungszeiten für Bewerbungen können je nach Bewerbungsvolumen und Heimatland des Bewerbers stark variieren. Es wird empfohlen, den vollständigen Antrag mindestens zwei Monate vor der Abreise des Studierenden einzureichen.
Im Allgemeinen sind die erforderlichen Dokumente für die Beantragung eines Studentenvisums für die Einreise nach Portugal:
- Vom Antragsteller ausgefüllter und ordnungsgemäß unterzeichneter Antrag auf ein nationales Visum
- 2 Passfotos, gerade, aktuell und in gutem Zustand, um den Antragsteller zu identifizieren
- Reisepass oder anderes Reisedokument, gültig für 3 Monate nach dem voraussichtlichen Rückreisedatum. Fotokopie des Reisepasses (biografische Daten)
- Nachweis des regulären Status, wenn Sie eine andere Staatsangehörigkeit als die des Landes haben, in dem Sie ein Visum beantragen, gültig für mehr als das Ablaufdatum des Visums, das Sie beantragen
- Gültige Reiseversicherung, die notwendige medizinische Kosten abdeckt, einschließlich dringender medizinischer Hilfe und möglicher Rückführung
- Strafregisterbescheinigung, ausgestellt von der zuständigen Behörde des Landes, dessen Staatsangehörigkeit der Antragsteller besitzt, oder des Landes, in dem der Antragsteller seit mehr als einem Jahr wohnt (außer bei Antragstellern unter 16 Jahren), mit der Haager Apostille (falls zutreffend) oder beglaubigt
- Antrag auf Strafregisterauskunft durch die Agentur für Integration, Migration und Asyl (AIMA)
- Nachweis der finanziellen Mittel/Lebensmittel im Sinne der Verordnung der zuständigen Regierungsmitglieder
- Erfüllt die Zulassungsvoraussetzungen oder wurde für ein Studium an einer Universität angenommen und verfügt über ausreichende finanzielle Mittel, um an diesem Programm teilzunehmen
- Unterkunftsbescheinigung in Portugal
Bei den genannten Unterlagen handelt es sich um die zwingend einzureichenden Erstunterlagen. Die konsularische Vertretung kann nach eigenem Ermessen zusätzliche Dokumente anfordern, daher sollten diese Informationen bei der Beantragung eines Visums bestätigt werden.