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Kristiania University of Applied Sciences
Kristiania hat ihren Sitz in Oslo und Bergen und ist eine Stiftung, deren Zweck die Lehre und Forschung ist. Alle finanziellen Überschüsse werden zur Stärkung des akademischen und lernenden Umfelds verwendet. Kristiania bietet Studienprogramme und Kurse auf verschiedenen Bildungsebenen an, die an Menschen mit unterschiedlichen Qualifikationen, Fähigkeiten und Möglichkeiten angepasst sind. Kristiania bildet Kandidaten aus, die der Gesellschaft sowohl im öffentlichen als auch im privaten Sektor mit Fachwissen zur Seite stehen.
Kristiania bietet Ausbildung auf Berufsschul-, Bachelor-, Master- und Promotionsebene in den Bereichen Management, Organisation, Marketing, Kommunikation, Informatik, Technologie, Gesundheitswissenschaften, Innovation und Kunst. Mit mehr als 18 000 Studierenden, 800 Mitarbeitern und einem umfangreichen Bildungsangebot in Oslo, Bergen und online ist Kristiania die größte unabhängige Universität Norwegens, und die Kristiania Berufsschule ist die größte Berufsschule Norwegens.
Kristiania hat die Aufgabe, zur sozialen und wirtschaftlichen Entwicklung Norwegens beizutragen, und zwar durch problemorientierte und angewandte Wissensentwicklung und -verbreitung in enger Zusammenarbeit mit dem Arbeitsleben und auf der Grundlage der besten Forschung und künstlerischen Arbeit. Um diesen Auftrag so effizient wie möglich zu erfüllen, strebt Kristiania die Anerkennung als erste unabhängige Universität Norwegens an.
Für mehrere unserer Studiengänge musst du neben der Bewerbung auch einen Aufnahmetest absolvieren. Für manche Studiengänge musst du zudem ein Selbsteinschätzungsformular ausfüllen und bei manchen musst du an Probespielen oder Vorsprechen teilnehmen.
Ihre Staatsbürgerschaft bestimmt, welche Art von Visum oder Studienerlaubnis Sie für ein Studium in Norwegen benötigen. Wenn Sie Zweifel bezüglich der Beantragung eines Visums und einer Studienerlaubnis haben, wenden Sie sich an die nächstgelegene norwegische Botschaft/das nächstgelegene norwegische Konsulat oder wenden Sie sich an die norwegische Einwanderungsbehörde (UDI).
- Bürger aus nordischen Ländern
Bürger aus nordischen Ländern (Schweden, Finnland, Dänemark, Island, Färöer, Grönland und Åland), die länger als sechs Monate in Norwegen leben möchten, müssen spätestens 8 Tage nach ihrer Ankunft in Norwegen zum Finanzamt (Skatteetaten) gehen, um eine Identitätsprüfung durchzuführen und eine Benachrichtigung über eine Adressänderung einzureichen. Sie müssen vorab einen Termin auf der Website des Finanzamts buchen. - Bürger aus EU/EWR-Ländern
Bürger aus EU-/EWR-Ländern benötigen für die Einreise nach Norwegen kein Visum, müssen ihren Aufenthalt jedoch innerhalb von 3 Monaten nach ihrer Ankunft in Norwegen beim Service Centre for Foreign Workers (SUA) anmelden. Sie müssen im Voraus einen Termin im UDI-Antragsportal buchen.
Bürger aus EU-/EWR-Ländern, die einen Aufenthalt in Norwegen von weniger als 90 Tagen planen, müssen ihren Aufenthalt nicht anmelden. - Bürger aus Nicht-EU/EWR-Ländern
Bürger aus Nicht-EU/EWR-Ländern müssen für ein Studium in Norwegen eine Studienerlaubnis beantragen. - Bei der Bewerbung für einen Masterstudiengang am Kristiania University College müssen Nicht-EU/EWR-Bürger ihre finanzielle Leistungsfähigkeit nachweisen. Dies kann mit einem der folgenden Dokumente nachgewiesen werden:
- einen aktuellen offiziellen Kontoauszug in Ihrem eigenen Namen
- ein Schreiben, in dem bestätigt wird, dass Sie Anspruch auf ein Stipendium/Studiendarlehen in Ihrem Heimatland haben
- ein Garantieschreiben des Sponsors und der aktuelle offizielle Kontoauszug des Sponsors
- einen aktuellen offiziellen Kontoauszug in Ihrem eigenen Namen
- ein Schreiben, in dem bestätigt wird, dass Sie Anspruch auf ein Stipendium/Studiendarlehen in Ihrem Heimatland haben
- ein Garantieschreiben des Sponsors und der aktuelle offizielle Kontoauszug des Sponsors
Der für ein Studienjahr erforderliche Betrag umfasst Studien- und Lebenshaltungskosten für ein Studienjahr. Der Betrag kann in jeder Währung dokumentiert werden.
Dieser Betrag ist später ein wesentlicher Bestandteil des Studienerlaubnisantrags. Internationale Masterstudierende werden gebeten, diesen Betrag unmittelbar nach der Zulassung auf ein Studenteneinlagenkonto des Kristiania University College zu überweisen.
Unmittelbar nach der Zulassung müssen Nicht-EU/EWR-Bürger eine Studienerlaubnis beantragen. Weitere Informationen zur Studienerlaubnis finden Sie auf der Website der UDI. Bitte beachten Sie, dass der Antragsprozess für die Studienerlaubnis 7-8 Wochen dauern kann.
Als Teil des Studiengenehmigungsantrags muss dieser Betrag auf ein norwegisches Bankkonto eingezahlt werden, da UDI eine finanzielle Garantie für das Studium in Norwegen verlangt. Es ist nicht möglich, vor der Ankunft in Norwegen ein Bankkonto zu eröffnen. Daher verfügt Kristiania University College über ein Konto, auf das der erforderliche Betrag eingezahlt werden kann. Einzelheiten zur Überweisung der Anzahlung erhalten Sie nach Erhalt der Zulassung.
Normalerweise müssen Sie sich innerhalb von 7 Tagen nach Ihrer Ankunft in Norwegen persönlich bei der örtlichen Einwanderungsbehörde anmelden. Aufgrund der anhaltenden Pandemie- und Quarantänevorschriften ist die Polizei bei diesen Fristen flexibler. Sie müssen vorher über das UDI-Bewerbungsportal einen Termin vereinbaren. Beachten Sie, dass Sie die Polizeistation erst betreten dürfen, wenn die erforderliche Quarantänezeit abgelaufen ist.
Nach der polizeilichen Registrierung erhalten Sie per Post eine Aufenthaltskarte und eine norwegische Personalausweisnummer. Die Aufenthaltserlaubnis gilt in der Regel für ein Jahr und muss für das zweite Studienjahr verlängert werden. Wenn Sie in Norwegen eine Studienerlaubnis erhalten, erhalten Sie automatisch auch die Erlaubnis, an den regulären Feiertagen bis zu 20 Stunden pro Woche und Vollzeit zu arbeiten.
Sobald Sie Ihre norwegische ID-Nummer erhalten haben, können Sie Ihr Bankkonto in Norwegen eröffnen und Kristiania University College wird Ihr eingezahltes Geld auf Ihr Konto überweisen. Das Geld wird Ihnen zurücküberwiesen, sobald Sie ein norwegisches Bankkonto eröffnen. Damit wir Ihnen Ihr eingezahltes Geld zurückerstatten können, müssen Sie persönlich mit einem unterschriebenen Brief mit Ihren Bankkontodaten in unserer Finanzabteilung vorbeikommen. Der Brief muss Ihre Studentenausweisnummer, Ihren vollständigen Namen, Ihre Adresse und Ihre Kontonummer enthalten. Wenn Ihre Studienerlaubnis nicht erteilt wird oder Sie vor der in Ihrem Studentenvertrag angegebenen Frist aussteigen, wird Ihnen das eingezahlte Geld zurückerstattet.
