Bewerber können sich für ein Erasmus-Stipendium bewerben, indem sie ihr Interesse im Bewerbungsformular angeben (bitte beachten Sie, dass die Bewerbungsfrist für das Stipendium der 15. Januar ist). Ein Erasmus-Mundus-Stipendium hat einen Wert von 1400 EUR pro Monat und deckt eine Gesamtdauer von 24 Monaten ab. Dieses Stipendium trägt zu den Kosten bei, die den Studierenden entstehen, einschließlich Reise-, Visum-, Unterkunfts- und Lebensunterhaltskosten. Darüber hinaus entfallen die Teilnahmegebühren für Stipendiaten.
Im Stipendium ist eine AON-Versicherung enthalten: AON ICS Complete.
Sie deckt medizinische Kosten, Notfallhilfe, Verlust oder Beschädigung von persönlichen Gegenständen, persönliche Haftung, Rechtsbeistand und alle Kosten ab, die im Zusammenhang mit einer Rückführung aus medizinischen Gründen, dringender medizinischer Versorgung und/oder Notfallbehandlung im Krankenhaus oder im Todesfall entstehen können. Vorbehaltlich der Bedingungen der Police werden dem Begünstigten Leistungen gemäß den Versicherungsbedingungen bis zu den in der Police angegebenen Höchstleistungen gezahlt. Jährlich stehen durchschnittlich 15 Studenten EU-finanzierte Stipendien zur Verfügung. Die Zulassung zum Studiengang und die Vergabe der Stipendien werden vom gemeinsamen Zulassungsausschuss bestimmt, dem ein Vertreter jeder Universität angehört, wobei der gemeinsame Studiengangskoordinator den Vorsitz innehat. Es ist wichtig zu beachten, dass gemäß den Anforderungen des gemeinsamen Erasmus-Mundus-Masterprogramms ein Wohnsitzkriterium für Stipendienanträge besteht. Dieses Kriterium besagt, dass der Studienzeitraum mindestens zwei Studienaufenthalte in zwei verschiedenen Ländern umfassen muss, die sich von Ihrem Wohnsitzland zum Zeitpunkt Ihrer Bewerbung unterscheiden müssen. Dieses Kriterium gilt insbesondere für potenzielle Bewerber, die derzeit in den Niederlanden, Griechenland, Spanien oder Island wohnen.
Weitere Informationen zu den Erasmus-Mundus-Stipendien finden Sie auf der offiziellen Website des Erasmus-Mundus-EU-Programms.
Bitte beachten Sie: Studierende, die bereits ein Erasmus Mundus Joint Master Degrees (EMJMD)-Stipendium erhalten haben oder ehemalige Stipendiaten eines Erasmus Mundus Master-/Doktorandenkurses sind, haben keinen Anspruch auf ein zusätzliches Stipendium im Rahmen der EMJMD-Aktion. Studierende, die ein EMJMD-Stipendium erhalten, können während ihres EMJMD-Studiums kein weiteres EU-Stipendium erhalten.