Berlin, Deutschland
Visa und Aufenthaltstitel
Wenn Sie sich länger als 90 Tage in Deutschland aufhalten und noch kein Visum oder eine Aufenthaltserlaubnis aus einem anderen EU-Schengen-Mitgliedstaat besitzen, müssen Sie zwei Monate vor Ihrer Abreise ein Visum bei der nächstgelegenen deutschen Botschaft beantragen.
Wenn Sie bereits über ein gültiges Visum oder einen gültigen Aufenthaltstitel eines anderen EU-Schengen-Mitgliedstaates verfügen oder ohne Visum nach Deutschland einreisen (Andorra, Australien, Brasilien, Kanada, El Salvador, Honduras, Israel, Japan, Monaco, Neuseeland, San Marino, Südkorea oder USA), müssen Sie innerhalb von 90 Tagen nach Ihrer Einreise einen deutschen Aufenthaltstitel beantragen.
London, Vereinigtes Königreich
Wichtige Informationen für EU- und Schweizer Staatsangehörige.
Das Vereinigte Königreich ist am 31. Januar 2020 aus der Europäischen Union ausgetreten und wird ab dem 1. Januar 2021 ein punktebasiertes Einwanderungssystem (PBS) einführen.
Das bedeutet, dass Sie ab dem 1. Januar 2021, wenn Sie mehr als sechs Monate auf Abschlussniveau (zB Bachelor- und Master-Studiengänge in Management) studieren möchten und nicht bereits im Vereinigten Königreich leben oder Rechte aus dem Austrittsabkommen haben, die folgenden Bedingungen erfüllen müssen: spezifischen Anforderungen und beantragen Sie dies über das PBS (Student Visa Point-Based System). Sie müssen auch relevante Kontrollen bestehen, einschließlich britischer Strafregisterkontrollen.
Sie können das Vereinigte Königreich bis zu sechs Monate lang ohne Visumsantrag weiter besuchen und an einer Vielzahl von Aktivitäten teilnehmen, darunter Tourismus, Familien- und Freundesbesuche und Kurzzeitstudien (zB MBA in International Management und MSc-Programme). Mit einem Personalausweis können Sie bis zum 30. September 2021 (bei Aufenthalten von weniger als sechs Monaten) nach Großbritannien einreisen.
Der Status irischer Staatsbürger wird im Rahmen der Regelungen zur gemeinsamen Reisezone weiterhin geschützt und erfordert daher außer in einer sehr begrenzten Anzahl von Fällen keine Einreisegenehmigung für das Vereinigte Königreich. Zudem müssen irische Staatsbürger keinen Antrag im Rahmen des neuen Punktesystems für die Einwanderung stellen.
Madrid, Spanien
Die für die Einreise nach Spanien erforderlichen Unterlagen variieren je nach Herkunftsland.
- Wenn Sie Bürger eines EU-Staates, der Schweiz, Norwegens, Islands oder Liechtensteins sind, benötigen Sie einen gültigen Reisepass oder Personalausweis.
- Wenn Sie aus einem anderen Land kommen, benötigen Sie für die Einreise nach Spanien ein gültiges aktuelles Visum. Bitte konsultieren Sie die aktualisierten Informationen des spanischen Außenministeriums:
Bitte kontaktieren Sie die spanische Botschaft oder das spanische Konsulat in Ihrem Wohnsitzland mindestens drei Monate vor Ihrer Abreise, um alle Informationen zum Visumverfahren (Fristen, vorzulegende Belege usw.) zu erhalten.
Aufenthaltsgenehmigungen
Wenn Sie planen, länger als sechs Monate in Spanien zu bleiben, müssen Sie innerhalb von 30 Tagen nach Ihrer Ankunft auf dem Campus Madrid eine Tarjeta de estudiante extranjero (Ausländerausweis) beantragen.
Paris, Frankreich
Visa und Aufenthaltstitel
In Frankreich gibt es verschiedene Arten von Visa. Das Verfahren zur Erlangung einer Aufenthaltserlaubnis hängt davon ab, welche Art von Visum Sie erhalten.
Bitte kontaktieren Sie das französische Konsulat oder Campus France in Ihrem Aufenthaltsland mindestens drei Monate vor Ihrer Abreise, um alle Informationen zum Visumverfahren (Fristen, vorzulegende Nachweise etc.) zu erhalten.
Studierende aus der Europäischen Union und dem Europäischen Wirtschaftsraum benötigen kein Visum.
Nichteuropäische Studierende müssen sich bewerben bei:
Langzeitstudienvisum (Visa de long séjour pour études – VLS-TS)
Dieses Visum benötigen Sie, wenn Sie sich für ein Semester oder ein akademisches Jahr in Frankreich auf dem Pariser Campus der ESCP aufhalten.
In besonderen Fällen kann ein befristetes Langzeit-Studienvisum ausgestellt werden. Es dauert bis zu sechs Monate und ist nicht verlängerbar.
Sobald Sie Ihr Visum erhalten haben, müssen Sie innerhalb von zwei Monaten nach Ihrer Ankunft auf dem Pariser Campus Ihre französische Aufenthaltserlaubnis (Carte de Séjour) beantragen. Das Studentenbüro auf dem Pariser Campus unterstützt Sie nach Ihrer Ankunft in Paris beim OFII-Prozess.
Spezifisches Visum für Pre-Master Nicht-EU-Studenten
Visum „Eintrittsprüfung“ (oder „étudiant-concours“)
Sie haben dieses Visum beantragt, wenn Sie an unserer Aufnahmeprüfung in Frankreich teilgenommen haben.
Mit diesem speziellen Visum können Sie eine verlängerbare einjährige Aufenthaltserlaubnis beantragen, ohne in Ihr Heimatland zurückzukehren.
Turin, Italien
Visa
Alle Studierenden aus Nicht-EU-Ländern benötigen ein Studentenvisum. Um dieses Visum zu erhalten, müssen Sie sich an das italienische Konsulat in Ihrem Heimatland wenden.
Aufenthaltsgenehmigungen
Wenn Sie Nicht-EU-Bürger sind, müssen Sie eine Aufenthaltserlaubnis („Permesso di soggiorno per motivi di studio“) beantragen. Die Aufenthaltserlaubnis wird von der örtlichen Polizeidienststelle („Questura - Ufficio Stranieri“) des Wohnorts des Studierenden in Italien ausgestellt. Das Studentenbüro unterstützt Sie während des gesamten Verfahrens.