
Ph.D. in Übersetzungswissenschaften
Prague, Tschechische Republik
DAUER
4 Years
SPRACHEN
Englisch
TEMPO
Vollzeit
BEWERBUNGSSCHLUSS
31 Mar 2026
FRÜHESTES STARTDATUM
Oct 2026
AUSBILDUNGSKOSTEN
CZK 25.000 / per year *
STUDIENFORMAT
Auf dem Campus
* Die Anmeldegebühr wird separat entrichtet. Die genaue Höhe der Anmeldegebühr für das laufende Studienjahr finden Sie hier: https://www.ff.cuni.cz/home/applicants/phd-programmes/application-and-admission/#fee
Einführung
Wir freuen uns über Ihr Interesse an einem Studium an der Fakultät für Künste.
Auf dieser Seite finden Sie alle verfügbaren Informationen über den Studiengang.
Wenn Sie wirklich an einem Studium interessiert sind, lesen Sie bitte die nachstehenden Informationen, bevor Sie uns eine Frage schicken. Vergessen Sie nicht, sich auch durch die anderen Überschriften zu klicken. Hier finden Sie nicht nur ausführliche Informationen über die Zulassungsbedingungen, sondern auch über den Studienplan und vieles mehr.
Die Unterrichtssprache ist Englisch.
Alle Informationen über den Studiengang und die Zulassungsbedingungen finden Sie unter DIESE SEITE .
Es können nur Anträge eingereicht werden:
- zwischen 1. Dezember und 31. März
- elektronisch unter Verwendung des Formulars HIER
Beschreibung des Zulassungsverfahrens:
- Nehmen Sie Kontakt zu einem Dissertationsberater auf (eine Liste der Berater finden Sie je nach Studiengang HIER ) und schicken Sie ihm Ihr Dissertationsvorhaben zur Prüfung.
- Reichen Sie Ihre Studienbewerbung über DAS ONLINE-FORMULAR ein
- Bewerbungen können nur vom 1. Dezember bis zum 31. März eingereicht werden!
- Ende April/Anfang Mai erhalten Sie eine Einladung zur Aufnahmeprüfung über das gleiche System , über das Sie sich auch angemeldet haben.
- Zu einem bestimmten Zeitpunkt im Mai werden Sie eine Aufnahmeprüfung ablegen. Die Aufnahmeprüfung ist mündlich und findet persönlich in Prag statt.
- Bei der Prüfung können Sie maximal 60 Punkte erreichen. Wenn Sie insgesamt 30 Punkte oder mehr erreichen, haben Sie eine Chance, zugelassen zu werden - Sie müssen jedoch innerhalb der erwarteten Zulassungszahl für den Studiengang liegen.
- Im Mai oder Juli wird das Zulassungsverfahren ausgewertet, und die Informationen über das Ergebnis werden an alle Bewerber verschickt.
- Kandidatinnen und Kandidaten, die das Zulassungsverfahren erfolgreich absolvieren, unterliegen der NOSTRIFIZIERUNG . Das bedeutet, dass sie ihren bisherigen Masterabschluss gemäß den HIER aufgeführten Bedingungen nachweisen müssen.
- Wer seine Vorbildung und Sprachkenntnisse ordnungsgemäß nachgewiesen hat, kann an der Einschreibung zum Studium teilnehmen, die in der Regel von August bis September stattfindet.
Admissions
Lehrplan
Dieser Plan ist für Studierende der Studienjahre 2014/15 verpflichtend. Studierende der Studienjahre 2011/12 und 2013/14 müssen die Punkte 3–5 erfüllen, während sich die Punkte 1–2 auf ihren individuellen, zum Zeitpunkt der Immatrikulation genehmigten Plan beziehen.
Individuelle Studienleistungen sind fett gedruckt. Sofern nicht anders angegeben, erfolgt die Prüfung in Form einer Studienleistung.
EINE DISSERTATION
Der Fortschritt der Dissertation wird gemäß dem ISP des Studenten und der Erfüllung der folgenden Anforderungen überwacht:
1) Doktorandenseminar (AXTRDOS04-07)
Es besteht Anwesenheits- und Mitwirkungspflicht für 1 Semester (1. – 3. Studienjahr).
· Die Teilnahme und Mitwirkung am Doktorandenseminar ist für die Studierenden während der gesamten Dauer des Studiums verpflichtend.
· Im Rahmen des Seminars muss der Student die Ergebnisse seiner wissenschaftlichen Arbeit und Forschung präsentieren, die er bei Forschungsaufenthalten, Konferenzen und Seminaren in der Tschechischen Republik und im Ausland gesammelt hat, sowie Erkenntnisse, die er im Laufe der Abfassung seiner Dissertation gewonnen hat.
· Im Falle einer Forschungsreise kann der/die Studierende vom Seminar befreit werden, von der Vortragspflicht ist er/sie jedoch nicht befreit.
· Semester: Die Studierenden werden in jedem Studienjahr automatisch über ihre Verpflichtungen im Rahmen des Doktorandenseminars informiert.
2) Kommentierte Bibliographie der Doktorarbeit (AXTRDIS02)
Der/ Die Studierende muss einen Überblick über die aktuelle wissenschaftliche Forschung zum Thema seiner Dissertation sowie eine Stellungnahme zu den einzelnen Quellen vorlegen. Der Mindestumfang beträgt 10 Normseiten (18.000 Zeichen inkl. Leerzeichen). Die Präsentation der Arbeit erfolgt im Rahmen des Doktorandenseminars .
· Semester: 1. Studienjahr
3) Einreichung der teilweise ausgearbeiteten Doktorarbeit (AXTRDIS03)
· Mindestumfang: 25 Normseiten (45.000 Zeichen inkl. Leerzeichen)
· Der Text muss den theoretischen Rahmen der Dissertation definieren.
· Der Text muss vor einer Präsentation im Doktorandenseminar eingereicht werden.
· Semester: 2. Studienjahr
4) Kapitel der Doktorarbeit (AXTRDIS04)
· Mindestumfang: 30 Normseiten (54.000 Zeichen inkl. Leerzeichen). Die Ergebnisse werden im Rahmen des Doktorandenseminars präsentiert.
· Semester: 2. Studienjahr und jedes weitere Studienjahr
B. Grundlegende Studienvoraussetzungen
Für alle Studierenden des PhD-Programms verbindliche Voraussetzungen
5) Fremdsprache
Nach Rücksprache mit dem Betreuer legen die Studierenden eine Prüfung in einer der folgenden Sprachen ab: Englisch (AXJAZ0001), Deutsch (AXJAZ0005), Französisch (AXJAZ0002) , Spanisch (AXJAZ0007) oder Russisch (AXJAZ0006) . Bei einem Abschluss in Anglistik, Deutsch, Französisch, Spanisch oder Russisch ist keine Fremdsprachenprüfung erforderlich.
· Semester: 1. oder 2. Studienjahr, je nach Absprache mit dem Betreuer
6) Theoretisch-methodisches Seminar I-II (Prüfung) (AXTRTMS02-03)
· Das Seminar findet alle drei Wochen statt und konzentriert sich auf die verschiedenen Methoden der zeitgenössischen Übersetzungswissenschaft, die Entwicklung des Fachgebiets und die Relevanz der Übersetzungs- und Dolmetschwissenschaft für die Geistes- und Sozialwissenschaften im weiteren Sinne.
· Semester: 1. – 2. Studienjahr
oder
7) Philosophie (AXOBEC002)
· Die Philosophieprüfung besteht aus einem Essay zu einem philosophischen Thema, das mit dem Dissertationsprojekt in Zusammenhang steht.
· Laufzeit: 1. – 2. Studienjahr, nach Absprache mit dem Betreuer
Fachstudienprogramm – Gruppenkomponente
8 ) Übersetzungs- und Dolmetschtheorie: Synchrone und diachrone Perspektiven (AXTRSPE05)
Das Fach spiegelt den Charakter der Translationswissenschaft als integrierte wissenschaftliche Disziplin wider, die theoretische, beschreibende und angewandte Komponenten umfasst. Es betont zudem die starke Verbindung der Disziplin zur Kultur ihrer Zielsprache. Es werden Verbindungen zwischen funktionalen Fremdkonzepten und international anerkannten tschechischen (und slowakischen) Translationstheorien und -entdeckungen hergestellt.
· Semester: 2. – 3. Studienjahr
Fachstudienprogramm – Individueller Bestandteil
9) Individuelle Studienvoraussetzungen (AXTRSPE... verschiedene Codes je nach gewähltem Seminar)
· Der Betreuer legt eine zusätzliche Prüfung ab, um das Wissen des Studenten in einem Bereich zu prüfen, der mit dem Thema der Dissertation in Zusammenhang steht.
· Semester: 1. – 3. Studienjahr
C. FORSCHUNGSTÄTIGKEITEN
10) Veröffentlichungen in Fachmedien ( AXTROAK09)
· Aufbereitung und Veröffentlichung von Originalbeiträgen zum Thema Übersetzung in geeigneten Plattformen (Zeitschriften mit Peer Review/Impact Factor, Kapitel in wissenschaftlichen Sammlungen); Studierende können dieser Anforderung auch durch die Veröffentlichung von Übersetzungen wissenschaftlicher Texte nachkommen, die einen Bezug zu ihrer Dissertation haben, z. B. Texte aus den Bereichen Übersetzungswissenschaft, Linguistik, Literaturkritik und Kunstgeschichte.
· Begriff: Nicht spezifiziert
11) Zusätzliche Publikations- und Forschungstätigkeit ( AXTROAK10)
· Unterstützung durch Stipendien – Doktoranden müssen an jeder der folgenden Aktivitäten teilnehmen:
o Redaktionelle Tätigkeit – Lektorat für Fachpublikationen
o Hilfe bei der Organisation internationaler wissenschaftlicher Veranstaltungen
o Akademische Lehre, Vorbereitung und Erstellung eines neuen Kurses
o Präsentationen auf Konferenzen
· Begriff: Nicht spezifiziert
Darüber hinausgehende berufliche Tätigkeiten sind willkommen; sofern sie einen Bezug zum Dissertationsthema haben, werden sie im Rahmen der jährlichen Regelbewertung ausgewiesen.
12) Forschungsaufenthalte im Ausland ( AXTROAK11)
Die Standarddauer eines Forschungsaufenthalts beträgt einen Monat, kann aber auch in kürzere Aufenthalte unterteilt werden. Der Forschungsaufenthalt muss kein formaler akademischer Aufenthalt an einer akademischen Einrichtung sein; auch Forschungen im Feld, in Bibliotheken, Archiven usw. sind zulässig.
· Der Bearbeitungszeitraum ist nicht festgelegt, da er oft von unvorhersehbaren Faktoren, wie z. B. Stipendienangeboten, abhängt. Die Dissertation kann nach Bestehen der SDZK-Prüfung abgeschlossen werden; ihr Abschluss ist jedoch Voraussetzung für die Verteidigung der Dissertation.
· Ist ein Forschungsaufenthalt aufgrund schwerwiegender externer Faktoren (Kinderbetreuung etc.) nicht möglich, kann ein Student beim Dekan die Genehmigung beantragen, den Forschungsaufenthalt im Ausland durch zusätzliche berufliche Aktivitäten zu ersetzen (z. B. Präsentation bei einer Konferenz im Ausland, redaktionelle Arbeit, wissenschaftliche Übersetzungen, wissenschaftliche Lehre, Publikationsstipendium).
13) Staatsexamen (ASDZK0001)
· 3. Studienjahr
· Voraussetzung für die Anmeldung zur Abschlussprüfung ist die Erfüllung ALLER Studienleistungen aus dem Abschnitt „Grundlegende Studienleistungen“ des Studienplans.
14) Verteidigung der Abschlussarbeit (AX0007305)
· Voraussetzung für die Einreichung der Anmeldung zur Verteidigung ist die Erfüllung ALLER im individuellen Studienplan vorgeschriebenen Studienleistungen.
Regelstudienzeit: 4 Jahre
ANLEITUNG ZUM INDIVIDUELLEN STUDIENPLAN (ISP)
Die ISP-Vorlage wird vom Forschungsbüro („Oddělení vědy“) im SIS erstellt und weist jedem Doktoranden automatisch alle für alle Studierenden des PhD-Programms geltenden Anforderungen zu – d. h. die Anforderungen im oben genannten Rahmen mit den entsprechenden Codes. Sobald diese grundlegende ISP erstellt ist, muss der Doktorand – nach Rücksprache mit dem Betreuer – im SIS Folgendes hinzufügen:
1.Fremdsprachenauswahl im SIS aus den dem jeweiligen Studienplan zugeordneten Sprachen.
2. Individuelle Studienvoraussetzungen wie oben beschrieben. Diese Voraussetzungen können entweder durch Auswahl eines bereits bestehenden Kurses oder (falls dieser noch nicht im SIS vorhanden ist) durch Eingabe der sog. „Kursbeschreibung“ („popis předmětu“) hinzugefügt werden, die die jeweilige Voraussetzung beschreibt und später im SIS einem konkreten Kurs zugeordnet wird.
3. Jahr der Fertigstellung: für alle Anforderungen im obigen Plan ohne festgelegtes Jahr der Fertigstellung.
Stipendien und Finanzierung
Vollzeitpromovierende erhalten ein Stipendium, das in der Regel durch andere Einnahmequellen ergänzt wird, zB Zuwendungen für die Teilnahme an Stipendienprojekten oder Vergütungen für Lehramtsstudierende.
Informationen zu staatlichen Stipendien finden Sie auf der Website des Ministeriums für Bildung, Jugend und Sport. Darüber hinaus können Sie die folgende Schulwebsite besuchen.
Karrierechancen
Die Absolventinnen und Absolventen verfügen über fundierte Kenntnisse in geisteswissenschaftlichen Forschungsmethoden, insbesondere in der Erforschung der Beziehungen zwischen Sprachen/Kulturen; Kenntnis von Informationsquellen und die Fähigkeit, ihre Relevanz für das Sprach-/Kulturpaar ihrer Wahl einzuschätzen; eine gründliche Kenntnis der theoretischen Konzepte des Übersetzens und Dolmetschens und die Fähigkeit, diese auf die Analyse des Übersetzungs-/Dolmetschmarktes und der Verfahren anzuwenden. Sie sind befähigt, umfangreiche wissenschaftliche Texte zu verfassen und zu redigieren sowie die Qualität von Schriften im Übersetzungs- und Dolmetschstudium zu beurteilen. Sie sind in der Lage, bestimmte Produkte/Situationen der Translationswissenschaft in ihrem sprachlichen, kulturellen, historischen und sozialen Kontext theoretisch zu reflektieren und ihre Ergebnisse in der akademischen Gemeinschaft zu präsentieren.