
Charles University Faculty of Arts
Ph.D. in der PhilosophiePrague, Tschechische Republik
DAUER
4 Years
SPRACHEN
Englisch
TEMPO
Vollzeit, Teilzeit
BEWERBUNGSSCHLUSS
31 Mar 2026
FRÜHESTES STARTDATUM
Oct 2026
AUSBILDUNGSKOSTEN
CZK 25.000 / per year *
STUDIENFORMAT
Auf dem Campus
* Die Anmeldegebühr wird separat entrichtet. Die genaue Höhe der Anmeldegebühr für das laufende Studienjahr finden Sie hier: https://www.ff.cuni.cz/home/applicants/phd-programmes/application-and-admission/#fee
Einführung
Wir freuen uns über Ihr Interesse an einem Studium an der Fakultät für Künste.
Auf dieser Seite finden Sie alle verfügbaren Informationen über den Studiengang.
Wenn Sie wirklich an einem Studium interessiert sind, lesen Sie bitte die nachstehenden Informationen, bevor Sie uns eine Frage schicken. Vergessen Sie nicht, sich auch durch die anderen Überschriften zu klicken. Hier finden Sie nicht nur ausführliche Informationen über die Zulassungsbedingungen, sondern auch über den Studienplan und vieles mehr.
Die Unterrichtssprache ist Englisch.
Alle Informationen über den Studiengang und die Zulassungsbedingungen finden Sie unter DIESE SEITE .
Es können nur Anträge eingereicht werden:
- zwischen 1. Dezember und 31. März
- elektronisch unter Verwendung des Formulars HIER
Beschreibung des Zulassungsverfahrens:
- Nehmen Sie Kontakt zu einem Dissertationsberater auf (eine Liste der Berater finden Sie je nach Studiengang HIER ) und schicken Sie ihm Ihr Dissertationsvorhaben zur Prüfung.
- Reichen Sie Ihre Studienbewerbung über DAS ONLINE-FORMULAR ein
- Bewerbungen können nur vom 1. Dezember bis zum 31. März eingereicht werden!
- Ende April/Anfang Mai erhalten Sie eine Einladung zur Aufnahmeprüfung über das gleiche System , über das Sie sich auch angemeldet haben.
- Zu einem bestimmten Zeitpunkt im Mai werden Sie eine Aufnahmeprüfung ablegen. Die Aufnahmeprüfung ist mündlich und findet persönlich in Prag statt.
- Bei der Prüfung können Sie maximal 60 Punkte erreichen. Wenn Sie insgesamt 30 Punkte oder mehr erreichen, haben Sie eine Chance, zugelassen zu werden - Sie müssen jedoch innerhalb der erwarteten Zulassungszahl für den Studiengang liegen.
- Im Mai oder Juli wird das Zulassungsverfahren ausgewertet, und die Informationen über das Ergebnis werden an alle Bewerber verschickt.
- Kandidatinnen und Kandidaten, die das Zulassungsverfahren erfolgreich absolvieren, unterliegen der NOSTRIFIZIERUNG . Das bedeutet, dass sie ihren bisherigen Masterabschluss gemäß den HIER aufgeführten Bedingungen nachweisen müssen.
- Wer seine Vorbildung und Sprachkenntnisse ordnungsgemäß nachgewiesen hat, kann an der Einschreibung zum Studium teilnehmen, die in der Regel von August bis September stattfindet.
Admissions
Lehrplan
Der Studienplan gliedert sich in drei Bereiche: (A) Leistungen im Zusammenhang mit der Dissertationsbewertung; (B) Grundstudienleistungen; (C) wissenschaftliche oder pädagogische Tätigkeit. Die individuellen Studienleistungen (Leistungsnachweise) für alle drei Bereiche sind unten fett gedruckt. Sofern nicht anders angegeben, werden sie in Form von Leistungspunkten erbracht.
1. Pflichten im Zusammenhang mit der Begutachtung der Dissertation
1.1 Doktorandenseminar (AXFSDOS01-04; ab dem 5. Studienjahr AXFSDOS01 bei wiederholter Immatrikulation)
Das Doktorandenseminar findet regelmäßig in jedem Studienjahr statt. Im 1. Studienjahr ist lediglich eine passive Teilnahme erforderlich. Ab dem 2. Studienjahr ist eine aktive Teilnahme erforderlich, die aus einer Präsentation der Dissertation mit anschließender Diskussion und Kommentaren besteht.
- Im Rahmen von Doktorandenseminaren können Studierende außerdem:
o Präsentieren Sie die erste Version eines Beitrags für eine tschechische oder ausländische Konferenz
o Besprechen Sie die erste Version eines Artikels, der im Rahmen der beruflichen Aktivitäten erstellt wurde
- Erfahrungen von Studienreisen, Konferenzen oder anderen wissenschaftlichen Veranstaltungen teilen
- Für die Absolvierung des Doktorandenseminars werden die regelmäßige Teilnahme am Seminar, die Präsentation der Arbeitsergebnisse sowie die kritische Auseinandersetzung mit den Präsentationen anderer Studierender anerkannt.
- Im Falle eines Praktikums sind Studierende von der Teilnahme befreit. Die Pflicht zur Anfertigung einer Präsentation besteht jedoch weiterhin.
- Studierende werden in jedem Studienjahr automatisch für die Verpflichtung zum Doktorandenseminar eingeschrieben.
1.2 Kommentierte Gliederung der Dissertation (AXFSDIS01)
- Eine kommentierte Gliederung der Dissertation mit dem voraussichtlichen Inhalt der einzelnen Kapitel. Die Gliederung wird dem Betreuer vorgelegt.
- Abgabetermin: 1. Studienjahr
1.3 Kapitel oder sonstiger zusammenhängender Auszug aus der Dissertation (AXFSDIS04)
- Mindestens 35 Normseiten. Die Vorgehensweise bei der Textbearbeitung kann im Rahmen eines Doktorandenseminars vorgestellt werden.
- Abgabetermin: 2. Studienjahr
1.4 Zusammenhängender Auszug aus der Dissertation zur staatlichen Promotion (AXFSDIS05)
- Mindestens 70 Normseiten. Die Vorgehensweise bei der Textbearbeitung kann im Rahmen eines Doktorandenseminars vorgestellt werden.
Abgabetermin: 3. Studienjahr und jedes weitere Studienjahr
2. Grundlegende Studienpflichten
Gleiche Pflichten für alle Studierenden
2.1 Fremdsprache
- In Absprache mit dem Betreuer wählen die Studierenden zwischen einer Prüfung in Deutsch (AXJAZ0005), Italienisch (AXJAZ0003) oder Französisch (AXJAZ0002) [1] .
- Abgabetermin: nach Absprache mit dem Betreuer, 1. – 2. Studienjahr
2.2 Theoretisch-Methodisches Seminar I–II (AXFSTMS02-03)
Die Teilnahme am Theoretisch-Methodischen Seminar ist für einen Zeitraum von zwei Jahren verpflichtend. Das Seminar umfasst die gemeinsame Lektüre methodisch relevanter Texte und die Diskussion theoretischer und methodischer Fragen aus der beruflichen Tätigkeit und dem Dissertationsprojekt. Das Seminar kann auch eine Präsentation von Themen für die staatliche Promotionsprüfung und deren methodische Diskussion beinhalten.
- Bewerbungsfrist: 2. und 3. Studienjahr
2.3 Themen für die Staatsexamensprüfung I–II (AXFSTEZE1–2)
- In Absprache mit dem Betreuer wählen die Studierenden zwei Themen, die nicht Teil ihrer Dissertation sind. Dabei kann es sich um Themen handeln, mit denen sich die Studierenden im Laufe ihres Studiums beschäftigt haben oder die in losem Zusammenhang mit der Dissertation stehen. Die Themen müssen aus verschiedenen Bereichen der Philosophiegeschichte oder der systematischen Philosophie stammen. Der Betreuer benennt für jedes Thema einen Bürgen. Der Betreuer kann nicht Bürge für die Promotionsthemen sein. Die ausgearbeiteten Themen können in einem Doktorandenseminar vorgestellt werden. Die Promotionsthemen sollten zwei DIN-A4-Seiten (zzgl. Literaturverzeichnis) nicht überschreiten. Die Studierenden reichen die ausgearbeiteten Themen mit den Namen der Bürgen beim Fachbeirat zur Genehmigung ein mit dem Antrag auf Ablegen der staatlichen Promotionsprüfung .
- Abgabetermin: nach Absprache mit dem Betreuer, 1. – 2. Studienjahr
Individuelle Vereinbarung zwischen Studierenden und Betreuer/in
2.4 Fachprüfung (AXFSSPE... verschiedene Codes je nach Fach)
Der Betreuer bestimmt die Prüfungsart entsprechend der Art des Dissertationsprojekts. Der Prüfer wird entsprechend dem thematischen Schwerpunkt und den bisherigen Studien des Doktoranden ausgewählt. Der Prüfer kann ein Dozent des Instituts für Philosophie und Religionswissenschaft, einer anderen Arbeitsstelle der Philosophischen Fakultät oder ein Mitarbeiter des Instituts für Philosophie der Tschechischen Akademie der Wissenschaften sein.
- Es kann eine komplett neue Prüfung vereinbart werden oder eine der folgenden bereits bestehenden Prüfungen gewählt werden: Kunstphilosophie (AXFSSPE03), Politische Philosophie (AXFSSPE04), Philosophische Theorien des Bewusstseins und des Selbstbewusstseins (AXFSSPE05), Mittelalterliche Philosophie (AXFSSPE06), Analytische Metaethik (AXFSSPE07), Hermeneutik und Ethik (AXFSSPE08), Geschichte der Normalisierungsperiode (AXFSSPE09), Moderner Rationalismus (AXFSSPE10), Philosophische Konzepte der Endlichkeit (AXFSSPE11), Der Begriffsbegriff in Antike und Mittelalter (AXFSSPE12), Wandel des wissenschaftlichen Realismus (AXFSSPE13), Wissenschaftstheorie (AXFSSPE14), Deutsche Klassische Philosophie (AXFSSPE15) oder Gerechtigkeitstheorie (AXFSSPE16), Das Verhältnis von Vernunft und Sinnlichkeit in der modernen Philosophie (AXFSSPE18), Philosophische Übersetzung (AXFSSPE19), Inferentialismus (AXFSSPE21), Philosophie und Literatur (AXFSSPE22), Sprachphilosophie (AXFSSPE23), Philosophie der Logik (AXFSSPE24), Antike medizinische Schriften (AXFSSPE25), Geschichtsphilosophie (AXFSSPE26), Entwicklung der Kritischen Theorie (AXFSSPE27).
- Form der Leistungserbringung: Prüfung oder schriftliche Arbeit
- Abgabetermin: nach Absprache mit dem Betreuer, 1. – 3. Studienjahr
2.5 Individuelle Studienverpflichtungen (AXFSSPE... verschiedene Codes je nach Studienfach)
- Der Betreuer/die Betreuerin stellt in der Regel mindestens eine weitere Verpflichtung, die sich nach der Art des Dissertationsthemas richtet:
- Fachliche Zusatzprüfung
- Schriftliche Arbeit (AXFSPP001)
3. Berufliche Tätigkeiten
3.1 Praktikum im Ausland (AXFSOAK09)
Das Jahr der Erfüllung ist nicht vorgeschrieben. Praktika hängen von Stipendienangeboten ab, die im Voraus nicht genau festgelegt werden können. Diese Verpflichtung kann auch nach der staatlichen Promotionsprüfung erfüllt werden; die Erfüllung ist Voraussetzung für die Anmeldung zur Disputation.
- Aus wichtigen Gründen (Kinderbetreuung etc.) kann ein Auslandspraktikum auf Antrag des Dekans durch eine der folgenden beruflichen Tätigkeiten ersetzt werden: aktive Teilnahme an einer Konferenz, berufliche redaktionelle Tätigkeit, eine berufliche Übersetzung, wissenschaftliche Lehrtätigkeit, eine berufliche Veröffentlichung.
3.2 Veröffentlichung in einer Fachzeitschrift mit Peer-Review (AXFSOAK10)
- Das Jahr der Erfüllung ist nicht vorgeschrieben.
3.3 Wahlfach Berufstätigkeit I–II (AXFSOAK11-12)
- Doktoranden erfüllen zwei der folgenden Tätigkeiten:
- Rezension einer Fachpublikation
- Aktive Teilnahme an einer Konferenz
- Förderprojekt (Bewerbung oder aktive Mitarbeit)
- Professionelle redaktionelle Tätigkeit
- Professionelle Übersetzung
- Akademische Lehre
- Das Jahr der Erfüllung ist nicht vorgeschrieben.
4. Staatsexamen (ASDZK0001)
- Bewerbungsschluss: 3. Studienjahr
- Voraussetzung für die Anmeldung zur staatlichen Promotionsprüfung ist die Erfüllung der vorgeschriebenen Studienleistungen aus dem Studienplanteil „Grundlegende Studienleistungen“ sowie der Leistungen 1.2, 1.3 und 1.4 aus dem Studienplanteil „Leistungen im Zusammenhang mit der Dissertationsbewertung“.
- Die staatliche Doktorprüfung besteht aus zwei Teilen:
- (1) Präsentation eines zusammenhängenden Teils der Dissertation und (2) Verteidigung des Dissertationsthemas.
- (1) Darstellung eines zusammenhängenden Teils der Dissertation:
- Anforderungen an den Text: Es handelt sich nicht um ein werkbezogenes Projekt, sondern um einen relativ vollständigen Teil der Dissertation, also einen zusammenhängenden Text, der den Anforderungen einer professionellen Dissertation entspricht. Er sollte mehr als ein Kapitel umfassen, das nach der Überarbeitung Teil des endgültigen Textes der Dissertation werden könnte.
- Es soll eine kurze Einleitung erstellt werden (Formulierung der Fragestellung, Einführung in das Thema) und die möglichen Schlussfolgerungen der Dissertation sollen skizziert werden.
- Der/Die Studierende reicht eine strukturierte Liste der gelesenen Literatur ein.
- Dieser Prüfungsteil soll aus der Präsentation eines zusammenhängenden Auszugs aus der Dissertation im Umfang von 70 Normseiten, zusammen mit der Stellungnahme des Betreuers und einem Gutachten eines Gutachters bestehen, der eine Analyse der Stärken und Schwächen des eingereichten Textes enthält.
- (2) Verteidigung von Themen:
- Die Studierenden wählen in Absprache mit ihrem Betreuer zwei Prüfungsthemen aus, die nicht mit dem Thema ihrer Dissertation zusammenhängen. Diese Themen müssen aus verschiedenen Epochen der Philosophiegeschichte und aus verschiedenen systematischen Bereichen der Philosophie stammen. Der Betreuer ernennt für jedes Thema einen Bürgen. Der Betreuer kann nicht Bürge für die Dissertationsthemen sein. In Zusammenarbeit mit den Bürgen bereiten die Studierenden ein konkretes Thema vor, indem sie das vorliegende Problem formulieren, seine Bedeutung begründen und ihre eigene, auf der Argumentation basierende Meinung darlegen. Es sollte sich um eine prägnante Formulierung handeln, die als Ausgangspunkt für eine Diskussion dienen kann, und nicht um eine allgemeine oder referenzielle Interpretation oder technische Analyse der Details einer Theorie. Das Dissertationsthema sollte zwei A4-Seiten (zzgl. Bibliographie) nicht überschreiten. Das gesamte Thema sollte das Problem in einer Form darstellen, die für einen philosophisch interessierten Leser verständlich ist, der kein Experte auf dem Gebiet sein muss. Der/Die Beauftragte für das Thema sollte darauf achten, dass der/die Kandidat/in über ausreichende Fachkenntnisse zum gewählten Thema und der dazugehörigen Grundlagenliteratur verfügt, aber auch darauf, dass das Thema für die Diskussion im Rahmen der staatlichen Doktorprüfung geeignet ist. Die vorbereiteten Themen werden von den Doktoranden dem Fachbeirat zur Genehmigung vorgelegt.
Die Kommission wählt eines der eingereichten Themen aus. Der/Die Studierende präsentiert es zunächst mit seiner/ihrer Interpretation. Anschließend folgt eine Diskussion, in der der/die Kandidat/in auf Fragen der Kommissionsmitglieder antwortet. In der Diskussion sollten die Studierenden nicht nur ihr Wissen zum gewählten Thema unter Beweis stellen, sondern auch ihre Fähigkeit, über damit verbundene Fragen nachzudenken und auf andere Ansätze zu reagieren. Bei Bedarf kann die Kommission Studierende einladen, ein zweites Thema vorzustellen.
- Der Ausschuss und der Termin der staatlichen Doktorprüfung werden individuell auf Grundlage des eingereichten Textes des Dissertationsauszugs und der Themen bestimmt. Diese Unterlagen müssen spätestens bis Ende Juni des 3. Studienjahres oder früher, spätestens jedoch zwei Monate vor dem Termin, an dem der Student die staatliche Doktorprüfung ablegen möchte, eingereicht werden.
-Eine ausführlichere Anleitung finden Sie hier: href="https://ufar.ff.cuni.cz/cs/zakladni-informace-o-studiu/filosofie-2/doktorske-studium/doktorska-zkouska/
5. Verteidigung der Dissertation (AX0007305)
- Voraussetzung für die Einreichung des Antrags auf Verteidigung der Dissertation ist die Erfüllung aller im individuellen Curriculum vorgeschriebenen Verpflichtungen.
Regelstudienzeit: 4 Jahre
HINWEISE ZUR ERSTELLUNG DES INDIVIDUELLEN LEHRPLANS
Das Referat für Informationssysteme erstellt die Basisversion des individuellen Curriculums im SIS und meldet jeden Doktoranden automatisch für alle Pflichten an, die für alle Studierenden des Studienfachs (für das im Rahmencurriculum ein eindeutiger Code vergeben wird) gelten. Sobald dieses Basiscurriculum erstellt ist, müssen die Studierenden in Absprache mit ihrem Betreuer/ihrer Betreuerin folgende Leistungen im SIS erbringen:
1.Die Fremdsprache wird aus den angebotenen Sprachen der SIS ausgewählt, die dem jeweiligen Lehrplan zugeordnet sind.
2.Individuelle Studienleistungen, d . h. die Fachprüfung und alle weiteren individuellen Leistungen, sofern der/die Betreuer/in diese vorschreibt. Diese Leistungen können entweder durch Auswahl eines der bereits vorhandenen Fächer oder (falls das Fach im SIS nicht vorhanden ist) durch Eingabe der „Fachbeschreibung“ eingegeben werden, die die Leistung in Worten beschreibt und die später im SIS einem bestimmten Fach zugeordnet wird.
3.Das Erfüllungsjahr für alle Verpflichtungen, für die der oben genannte Fachstudienplan den zeitlichen Rahmen vorgibt.
Stipendien und Finanzierung
Vollzeitpromovierende erhalten ein Stipendium, das in der Regel durch andere Einnahmequellen ergänzt wird, zB Zuwendungen für die Teilnahme an Stipendienprojekten oder Vergütungen für Lehramtsstudierende.
Informationen zu staatlichen Stipendien finden Sie auf der Website des Ministeriums für Bildung, Jugend und Sport.
Weitere Promotionsstipendien finden Sie auf der Website unserer Schule.
Karrierechancen
Der Absolvent ist ein hochqualifizierter Experte, der die Fähigkeit bewiesen hat, sein Wissen auf kreative Weise zu entwickeln. Die Dissertation zeigt einen herausragenden Beitrag in einer Spezialisierung, die aus einem breiten Themenspektrum ausgewählt wurde, darunter Ideengeschichte, praktische und theoretische Philosophie sowie Themen des zeitgenössischen Denkens. Die Absolventin/der Absolvent ist fachlich, methodisch und sprachlich befähigt, selbstständig in Philosophie und Sozialwissenschaften zu forschen. Er/sie kann als Sozialwissenschaftler/in, Hochschullehrer/in, Herausgeber/in oder Übersetzer/in von Fachpublikationen, Kritiker/in, Kommentator/in oder Führungskraft und Analyst/in in der Staatsverwaltung tätig sein. Der Absolvent verfügt über analytische und sprachliche Fähigkeiten, die auf eine Vielzahl von Berufen anwendbar sind, die kritisches Denken erfordern, von öffentlichen Behörden bis hin zu privaten Unternehmen.