CUNEF Universidad Stipendien (2025-2026)
Stipendienvoraussetzungen und -bedingungen
Um für ein Stipendium in Frage zu kommen, müssen die Bewerber einen Notendurchschnitt (GPA) wie unten angegeben vorweisen:
- Für Studienanfänger im Bachelor-Studium ist ein Notendurchschnitt von mindestens 8,00 Punkten erforderlich. Dieser wird nach folgender Formel berechnet: 0,6 NMB (Durchschnittsnote der gymnasialen Oberstufe) + 0,4 EvAU (Universitätsaufnahmeprüfung), wobei die Noten der Wahlfächer im jeweiligen Studienabschnitt nicht mit einberechnet werden.
- Bei Master-Studierenden ist ein Notendurchschnitt von mindestens 8,00 Punkten erforderlich, bei Studierenden mit einem naturwissenschaftlichen oder technischen Bachelor-Abschluss von mindestens 7,50 Punkten .
Undergraduate-Studierende behalten ihr Stipendium in den Folgejahren nur dann, wenn sie einen Notendurchschnitt von 7,00 oder höher beibehalten, alle Kurse, für die sie eingeschrieben waren, erfolgreich abgeschlossen haben, keine Kurse aus den Vorjahren nicht bestanden oder nicht besucht haben und die in den Stipendienbedingungen festgelegten Kriterien hinsichtlich des Familieneinkommens erfüllen.
Für die Stipendien sind ausschließlich Studierende förderfähig, deren Familieneinkommen unterhalb der in den Stipendienbedingungen festgelegten Höchstgrenzen liegt.
Der Prozentsatz des Stipendiums richtet sich nach den Noten und dem Familieneinkommen und beträgt maximal 100 % der Studiengebühren für Studierende im Bachelor-Studiengang und 50 % der Studiengebühren für Studierende im Master-Studiengang.
Das Erfüllen der akademischen und finanziellen Voraussetzungen bedeutet jedoch nicht automatisch, dass das Stipendium vergeben wird, da dies von der Gesamtsumme der Mittel abhängt, die dem Stipendienprogramm jedes akademische Jahr zugewiesen werden.
Studierende, die ein Stipendium erhalten, müssen pro Studienjahr zwischen 40 und 140 Stunden (bezogen auf die Höhe des Stipendiums) für die Unterstützung der Universitätsabteilungen aufwenden. Studierende, die diese Anforderung nicht erfüllen, verlieren ihr Stipendium.
Allgemeine Stipendien für das akademische Jahr 2025-2026, vergeben vom Ministerium für Bildung, Berufsbildung und Sport
Diese Stipendien richten sich an Universitätsstudenten, die einen Bachelor- oder Masterstudiengang absolvieren, sowie an Studenten, die im akademischen Jahr 2025–2026 ein Hochschulstudium beginnen möchten.
Die Bewerbungsfrist für das akademische Jahr 2025–2026 beginnt am 24. März 2025 um 8:00 Uhr (MEZ) und endet am 15. Mai 2025 um 15:00 Uhr (MEZ).
Stipendien der Fundación AEB (Stiftung der Spanischen Bankenvereinigung) (2025–2026)
Die Fundación AEB vergibt Stipendien an Studierende, die im akademischen Jahr 2025/2026 ein Bachelor- oder Masterstudium an CUNEF Universidad absolvieren möchten. Die Förderfähigkeit basiert auf Leistung, Pluralität und Nichtdiskriminierung. Die Stipendien werden im Wettbewerb vergeben.
Die Stipendien richten sich an Studierende der CUNEF Universidad , die die festgelegten Kriterien für das Familieneinkommen erfüllen und über gute akademische Leistungen verfügen. Der Stipendienanteil variiert je nach Notendurchschnitt und Familieneinkommen. Das Stipendium ist nicht mit anderen Stipendien oder Zuschüssen der CUNEF kombinierbar.
Das Erfüllen der akademischen und finanziellen Voraussetzungen bedeutet jedoch nicht automatisch, dass das Stipendium vergeben wird, da dies von der Gesamtsumme der Mittel abhängt, die dem Stipendienprogramm jedes akademische Jahr zugewiesen werden.
Die Stipendien werden von der Fundación AEB an die von der Stipendien- und Finanzhilfekommission der CUNEF Universidad nominierten Kandidaten vergeben. Die endgültige Entscheidung ist nicht anfechtbar. Studierende behalten das Stipendium in den Folgejahren nur, wenn sie ihre akademischen Leistungen beibehalten oder verbessern.
CUNEF-Geschwisterrabatte für Familien mit drei oder mehr Kindern
Studierende mit Geschwistern an der CUNEF haben Anspruch auf diesen Rabatt, solange sie gleichzeitig in einem beliebigen Studiengang eingeschrieben sind:
- Erstes Kind: kein Ermäßigungsanspruch
- Zweites Kind: Anspruch auf 20 % Ermäßigung auf die Studiengebühren
- Drittes und jedes weitere Kind: Anspruch auf 40 % Ermäßigung auf die Studiengebühren
Um Anspruch auf diesen Rabatt zu haben, müssen die Antragsteller ein gültiges Dokument vorlegen, das bescheinigt, dass sie Mitglied einer kinderreichen Familie (drei oder mehr Kinder) sind, gemäß Gesetz 40/2003 vom 18. November zum Schutz kinderreicher Familien.
Der Rabatt ist nicht mit anderen Stipendien oder Zuschüssen kombinierbar.
CUNEF-Finanzhilfe im Falle unvorhergesehener unerwünschter Ereignisse
Die folgenden Situationen gelten als unvorhergesehene unerwünschte Ereignisse:
- Tod eines Elternteils.
- Vollständige dauerhafte Behinderung oder Schwerbehinderung eines Elternteils.
- Andere unvorhergesehene Ereignisse mit schwerwiegenden negativen Auswirkungen auf das Familieneinkommen (z. B. schwerwiegende Auswirkungen auf die finanzielle Situation der Familie aufgrund von COVID-19).
Im Falle eines unvorhergesehenen Ereignisses können Studierende finanzielle Unterstützung beantragen. Die Stipendienkommission prüft den Antrag und entscheidet über Form und Höhe der Unterstützung.
Um die Förderung zu beantragen, müssen Studierende einen Nachweis über das negative Ereignis erbringen. Die Entscheidung über die Gewährung der Förderung hängt von der Verfügbarkeit ausreichender Mittel und der Bewertung durch die Stipendienkommission ab.
Welche Unterlagen muss ich meiner Stipendienbewerbung beifügen?
(Fundación AEB-Stipendien und CUNEF Universidad Stipendien)
Studierende, die an CUNEF Universidad eingeschrieben sind und sich für ein Stipendium für das akademische Jahr 2025-2026 bewerben möchten, müssen die folgenden Dokumente vor Ablauf der angegebenen Frist einreichen:
- Studienanfänger müssen einen vollständig ausgefüllten Stipendienantrag einreichen. Weiterführende Studierende (zweites Studienjahr 2025-2026) müssen ihren Stipendienantrag vor Ablauf der Frist über das CUNEF-Serviceportal ausfüllen.
- Studienanfänger müssen eine Fotokopie der EvAU-Karte (Universitätsaufnahmeprüfung) mit elektronischer Signatur und Verifizierungscode oder alternativ eine UNEDasiss-Akkreditierung (Bachelor-Abschlüsse) vorlegen.
- Hochschulzeugnis mit den Abschlussnoten der einzelnen Kurse und der Abschlussnote des Studiengangs (Graduate Degrees)
- Formular 100 zur Selbstveranlagung zur Einkommensteuer, eingereicht im Jahr 2024 für alle Mitglieder der Familieneinheit.
- Die letzten drei Gehaltsabrechnungen der Mutter, des Vaters und aller anderen Familienmitglieder, die zum Zeitpunkt der Stipendienbewerbung ein Einkommen haben.
- Vermögenssteuererklärung für Abgabepflichtige.
- Umsatzsteuererklärungen für 2024 und 2025 (für Freiberufler und unabhängige Auftragnehmer)
- Trennungsvereinbarung, wenn die Eltern getrennt leben.
- Körperschaftsteuererklärung, wenn die Eltern einen Anteil von über 50 % an einem bestimmten Unternehmen halten.
- Studierende können alle Zertifikate oder Dokumente beifügen, die als Nachweis für den Einkommensstatus ihrer Familie dienen können.
Es liegt in der Verantwortung des Antragstellers, alle relevanten Unterlagen fristgerecht einzureichen.
Die Bewerbungen werden auf Grundlage der eingereichten Unterlagen berücksichtigt. Nach der Entscheidung werden KEINE weiteren Unterlagen mehr akzeptiert.
Das Weglassen von Einkommens- oder Vermögensdaten sowie jegliche falsche Angaben im Stipendienantrag führen dazu, dass Studierende während ihres Studiums an CUNEF Universidad keinen Anspruch auf finanzielle Unterstützung jeglicher Art haben.
Wie und wann sollte ich mich für ein Stipendium bewerben?
- Studienanfänger im Studienjahr 2025/26: Studienanfänger müssen den Stipendienantrag ausfüllen und ihn zusammen mit allen erforderlichen Finanzunterlagen im PDF- Format vor Ablauf der Frist per E-Mail einreichen. Nach Ablauf der Frist werden keine Bewerbungen mehr angenommen. Bewerbungen müssen ordnungsgemäß registriert sein, um berücksichtigt zu werden.
- Weiterführende Studierende (zweites Jahr) im akademischen Jahr 2024/2025: Weiterführende Studierende müssen ihren Stipendienantrag vor Ablauf der Frist über das CUNEF-Serviceportal einreichen. Sie müssen außerdem alle erforderlichen Dokumente im PDF- Format von ihrer CUNEF-Studenten-E-Mail-Adresse senden. Nach Ablauf der Frist werden keine Bewerbungen mehr angenommen. Bewerbungen müssen ordnungsgemäß registriert sein, um berücksichtigt zu werden.
Relevante Daten:
- Bewerbungszeitraum für Studienanfänger/innen: 15. Mai bis 30. Juni 2025
- Bewerbungszeitraum für alle anderen Studierenden: 16. bis 30. Juni 2025
- Vergabeentscheidung: Die endgültige Entscheidung über die Bewerbung wird den Bewerberinnen und Bewerbern ab dem 21. Juli 2025 von der Stipendienkommission schriftlich mitgeteilt.
In Übereinstimmung mit dem LOPD (Organgesetz zum Schutz personenbezogener Daten) werden keine Informationen zu Vergabeentscheidungen telefonisch bereitgestellt.
Das Erfüllen der akademischen und finanziellen Voraussetzungen bedeutet nicht automatisch die Gewährung des Stipendiums, da die Gewährung von der Gesamtsumme der dem Stipendienprogramm pro Studienjahr zugewiesenen Mittel abhängt.
Die aktuellen Bewerbungsbedingungen gelten ausschließlich für das Studienjahr 2025–2026 und bedeuten keine Konsolidierung des Stipendienprogramms für zukünftige Studienjahre.
Mit der Einreichung des Antrags akzeptiert der Antragsteller die Auslegungskriterien und Entscheidungen der Stipendien- und Finanzhilfekommission der CUNEF Universidad in Bezug auf etwaige Unklarheiten, die Bedingungen und Anforderungen des Stipendiums sowie die Vergabeentscheidungen.
Alle von der Stipendien- und Finanzhilfekommission getroffenen Vergabeentscheidungen sind endgültig und können nicht angefochten werden.
Für die finanzielle Unterstützung geltendes Steuersystem
Gemäß Artikel 17.2 h des spanischen Einkommensteuergesetzes gelten Stipendien, die von CUNEF SL an Studierende vergeben werden, als Erwerbseinkommen der Empfänger.
Angesichts dessen und der Tatsache, dass CUNEF eine juristische Person und keine gemeinnützige Organisation im Sinne des Gesetzes 49/2002 oder eine Bankstiftung im Sinne des Gesetzes 26/2013 ist, findet die Steuerbefreiung für Stipendien gemäß Artikel 7 des Einkommensteuergesetzes keine Anwendung.
Dies bedeutet, dass CUNEF Steuern auf Stipendienzahlungen einbehält. Gemäß Artikel 86.2 der Einkommensteuerverordnung beträgt der anwendbare Steuersatz, sofern das Stipendium für weniger als ein Jahr gewährt wird, 2 % (19 % für EU-Bürger und 24 % für Nicht-EU-Bürger).
Für Stipendien der Fundación AEB (FAEB) gilt die Steuerbefreiung für Stipendien gemäß Artikel 7 des Einkommensteuergesetzes.
Informationen zur Verarbeitung personenbezogener Daten
Gemäß den Bestimmungen der DSGVO (Datenschutz-Grundverordnung) werden alle personenbezogenen Daten der Bewerber vom COLEGIO UNIVERSITARIO DE ESTUDIOS FINANCIEROS (CUNEF) verarbeitet, um die gemäß den Bedingungen dieser Ausschreibung eingereichten Stipendien- oder Finanzhilfeanträge zu bearbeiten und zu verwalten. Die Angabe personenbezogener Daten ist erforderlich, da andernfalls ihre Bewerbung abgelehnt wird und die Gewährung des Stipendiums oder der Finanzhilfe nicht möglich ist.
CUNEF verfügt über einen Datenschutzbeauftragten (DSB). Dieser ist gesetzlich dazu verpflichtet, Informationen und Beratung zu den Pflichten der Organisation im Bereich des Datenschutzes bereitzustellen und die Einhaltung der Datenschutzbestimmungen zu überwachen. Der DSB ist zudem Ansprechpartner für alle Fragen zur Verarbeitung personenbezogener Daten.
Rechtsgrundlage für die Verarbeitung der Bewerberdaten durch CUNEF ist das Vertragsverhältnis zwischen CUNEF und den Bewerbern um ein Stipendium oder eine finanzielle Unterstützung gemäß den in der jeweiligen Ausschreibung festgelegten Bedingungen. Diese Daten können in den gesetzlich festgelegten Fällen und zu den gesetzlich festgelegten Zwecken an Finanzinstitute, die mit der Abwicklung der Stipendien- oder Finanzhilfezahlungen beauftragt sind, sowie an zuständige Behörden übermittelt werden.
Die Daten werden während der Laufzeit des Stipendiums bzw. der Studienbeihilfe und danach bis zum Ablauf etwaiger mit der Gewährung des Stipendiums bzw. der Studienbeihilfe verbundener Ansprüche bzw. der Verjährungsfrist gespeichert.
Innerhalb der gesetzlich festgelegten Grenzen haben Sie das Recht auf Zugang zu Ihren Daten, auf deren Berichtigung oder Löschung sowie auf Widerspruch gegen deren Verarbeitung oder Übermittlung. Senden Sie dazu eine Nachricht an eine der oben genannten E-Mail-Adressen. Sollten Sie der Ansicht sein, dass Ihre Rechte verletzt wurden, können Sie bei der spanischen Datenschutzbehörde Beschwerde einreichen.
Jede Person, die Daten Dritter bereitstellt, ist allein dafür verantwortlich, zuvor die Zustimmung des betreffenden Dritten eingeholt zu haben, der CUNEF die Verarbeitung seiner Daten gestattet, nachdem er ihn ordnungsgemäß über alle Bestimmungen des Artikels 14 der DSGVO informiert hat.
Mit der Einreichung des Antrags akzeptiert der Antragsteller die Auslegungskriterien und Entscheidungen der Stipendien- und Finanzhilfekommission der CUNEF Universidad hinsichtlich etwaiger Unklarheiten, der Stipendienbedingungen und -anforderungen sowie der Vergabeentscheidungen. Alle Mitglieder der Familieneinheit erklären die Richtigkeit der gemachten Angaben.