
Master of Arts in Philosophie (1 Jahr)
Vienna, Österreich
DAUER
1 Years
SPRACHEN
Englisch
TEMPO
Vollzeit
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FRÜHESTES STARTDATUM
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AUSBILDUNGSKOSTEN
EUR 12.000 / per year *
STUDIENFORMAT
Auf dem Campus
* Zahlbar in einer oder zwei Raten. Die nicht erstattungsfähige erste Rate der Studiengebühr (500 EUR) wird zur Bestätigung Ihrer Annahme unseres Zulassungsangebots gezahlt und auf die erste Rate der Studiengebühr im 1. Jahr angerechnet
Einführung
Die Programme decken die meisten Hauptbereiche der Philosophie aus einer hauptsächlich analytischen Perspektive ab. Bewerber mit einem vierjährigen Bachelor of Arts-Abschluss können den Master-Abschluss in einem Jahr erwerben.
Warum Philosophie wählen?
Die Philosophieabteilung der CEU gilt international als eines der besten Programme für analytische Philosophie in Kontinentaleuropa. Seine Fakultät hat in den besten Fachzeitschriften und Verlagen der Welt veröffentlicht.
Programmakkreditierung/Registrierung
- Das Programm wurde vom New York State Education Department genehmigt und registriert
- Programm akkreditiert durch die Agentur für Qualitätssicherung und Akkreditierung Österreich (AQ-Austria)
Admissions
Stipendien und Finanzierung
An Masterkandidaten vergeben wir finanzielle Unterstützung auf der Grundlage akademischer Leistungen. Eine finanzielle Unterstützung für Ihr Masterstudium können Sie im Online-Bewerbungsformular im Bereich „Förderung“ beantragen.
Lehrplan
Einjähriges Philosophie-MA-Studium, Überblick über das geplante Curriculum (Beispiel)
1. Semester
- Akademisches Schreiben (Credits 2)
- Fachbereichskolloquium (Credits 1)
- Logik (Credits 2)
- Wahlfächer (Credits 6)
2. Semester
- Fachbereichskolloquium (Credits 1)
- Masterarbeitsseminar (Credits 2)
- Wahlfächer (Credits 8)
- Masterarbeit (Credits 8)
Verdiente Credits: 30 CEU Credits. Das Frühjahrssemester dient hauptsächlich dem Verfassen von Abschlussarbeiten. Die Masterarbeit beginnt jedoch bereits im zweiten Jahr im Herbst.
Die Struktur des Programms
Einjähriges Programm
Für den Abschluss des einjährigen MA-Programms müssen die Studierenden insgesamt 30 CEU Credits (entspricht 60 ECTS) erwerben, von denen sie Folgendes erwerben:
- Insgesamt 8 Credits aus Pflichtkursen (Logik, Akademisches Schreiben, Fachbereichskolloquium und Masterarbeitsseminar)
- 14 Credits aus Wahlfächern
- 8 Credits für die Abschlussarbeit (insgesamt 12.000–15.000 Wörter (Referenzen ausgenommen); Mindestnote für das Bestehen: C+)
Während die Mindestnote zum Bestehen aller Kurse C+ ist, müssen die Studierenden zum Abschluss einen kumulativen Notendurchschnitt (GPA) von mindestens 2,66 (B–) erreichen.
Logik
Dieser Kurs wird auf der Basis „Bestanden/Nicht bestanden“ angeboten und ist für alle MA-Studierenden obligatorisch.
Akademisches Schreiben
Der Kurs wird vom Center for Academic Writing auf der Basis „Bestanden/Nicht bestanden“ angeboten und ist für alle MA-Studierenden obligatorisch. Nach den ersten drei Gesprächen kann der Dozent für wissenschaftliches Schreiben empfehlen, den Studierenden von der Teilnahme an der Lehrveranstaltung zu befreien. Über die Gewährung der Ausnahmegenehmigung entscheidet der MA-Direktor und der Fachbereichsleiter.
Reihe Abteilungskolloquium
Die Reihe besteht aus Vorträgen eingeladener Redner und Fakultätsmitglieder, gefolgt von einer Frage-und-Antwort-Runde. Die Teilnahme an diesen Kolloquien ist ein wesentlicher Bestandteil zur Erreichung des Studienziels, sich besser mit aktuellen Debatten in der Philosophie vertraut zu machen. Alle MA-Studierenden melden sich jedes Herbst- und Wintersemester für den Kurs „Fakultätskolloquium“ mit einem Leistungspunkt (Bestanden/Nicht bestanden) an. Als bestanden gelten Studierende, die mindestens 70 % der Kolloquien besuchen.
Betreuung von Masterarbeiten
Einjährige MA-Studenten melden sich im Herbst-, Winter- und Frühjahrssemester für die obligatorischen Kurse „Thesis Supervisions I“, „II“ und „III“ auf der Basis „Bestanden/Nicht bestanden“ an. Die Note „Bestanden“ erhalten Studierende, die sich regelmäßig mit ihren Betreuern treffen und bei der Bearbeitung ihrer Abschlussarbeit entsprechende Fortschritte erzielen. Obwohl diese Kurse obligatorisch sind, werden sie im US-amerikanischen Programm nicht angerechnet.
Masterarbeitsseminar
MA-Studierende melden sich im Wintersemester vor ihrer Verteidigung für das Abschlussseminar an, das auf der Basis „Bestanden/Nicht bestanden“ erfolgt. Die Studierenden präsentieren ihre Arbeiten und nehmen an den Vorträgen anderer teil.
Wahlfächer
Studierende des einjährigen Programms erwerben 14 Credits aus anderen Kursen ihrer Wahl. Diese Kurse werden mit einer Note belegt. Bis zu 4 dieser Credits können durch Kurse erworben werden, die von anderen Programmen der CEU oder durch University Wide Courses angeboten werden (Kurse, die mit der Fakultät für Philosophie gelistet sind, werden nicht auf diese Grenze angerechnet). Der Rest stammt aus Master- oder Doktoratsstudiengängen, die entweder vom Fachbereich Philosophie angeboten oder mit diesem gelistet sind. (Wahlfächer für Doktoranden stehen in der Regel auch MA-Studenten offen. Den Studierenden wird empfohlen, diese ebenfalls zu prüfen.) Wahlfächer können je nach Präferenz der Studierenden auf die Semester verteilt werden.
Wiederholung
Studierende, die bei einer Prüfung oder bei Studienleistungen die Mindestpunktzahl nicht erreichen, haben die Möglichkeit zur einmaligen Wiederholung (sowohl bei Pflicht- als auch bei Wahlpflichtveranstaltungen). Die Höchstnote, die bei einer Wiederholungsprüfung vergeben wird, ist „RP“ (2,33 Notenpunkte; entspricht C+, minimales Bestehen). Einzelheiten zu Wiederholungen finden Sie in den entsprechenden Abschnitten im Dokument „Rechte, Regeln und Studienordnung der Studierenden“.
These
Betreuer der Masterarbeit
Bei der Wahl des Themas für die Masterarbeit legen Studierende mögliche Betreuer fest. Der Fachbereich wird sein Bestes tun, den Studierenden einen Betreuer ihrer Wahl zu vermitteln. Allerdings kann der Fachbereich im Interesse sowohl der Studierenden als auch der Fakultät die Anzahl der Betreuer pro Fakultätsmitglied begrenzen.
Als Betreuer/in kann jedes Fakultätsmitglied des Fachbereichs fungieren. In Ausnahmefällen kann ein CEU Fakultätsmitglied außerhalb des Fachbereichs Philosophie als Betreuer bestellt werden.
Studierende haben nur einen Betreuer. Andere Fakultätsmitglieder können auf Fragen antworten oder anderweitig Hilfe anbieten, es kann jedoch nicht erwartet werden, dass sie Entwürfe von Abschlussarbeiten lesen.
Regulierungsbeschränkung für die Einreichung von Masterarbeiten
Die Masterarbeit muss spätestens innerhalb von zwei Jahren nach Abschluss der Studienleistung eines Studiengangs eingereicht werden, sofern dies nicht rechtzeitig erfolgt ist, mit vorheriger Zustimmung des MA-Direktors.
Prozess und Fristen für das Verfassen einer Masterarbeit
Abschlussarbeitsbetreuung Stufe I (Herbst):
Anfang November (das genaue Datum finden Sie im akademischen Kalender) müssen die Studierenden einen Titel und eine Zusammenfassung der Abschlussarbeit (400–600 Wörter) sowie eine Rangliste mit drei potenziellen Betreuern einreichen. Auf der Grundlage dieser Eingaben ernennen der MA-Direktor und der Fachbereichsleiter in Absprache mit der Fakultät Betreuer. Die Entscheidung wird den Studierenden bis Ende November mitgeteilt.
Abschlussarbeitsbetreuung Stufe II (Winter):
Studierende sollten sich im Wintersemester mindestens einmal im Monat und im Frühjahrssemester mindestens alle zwei Wochen mit ihren Betreuern treffen.
Jede der folgenden formellen Einreichungen, einschließlich der Einreichung der Abschlussarbeit, wird über Aufgaben auf der Moodle-Seite (E-Learning) des Masterarbeitsseminars gesammelt. Andere Teile der Abschlussarbeit (z. B. Kapitelentwürfe) können direkt per E-Mail an Ihren Betreuer gesendet werden.
Abschlussarbeitsbetreuung Stufe III (Frühjahr):
Im Frühjahrssemester entwickeln die Studierenden den Teilentwurf zu einer vollständigen Abschlussarbeit.
Anfang Mai (das genaue Datum finden Sie im akademischen Kalender) wird ein vollständiger Entwurf der Gesamtarbeit über die Moodle-Website eingereicht. Auf dieser Grundlage entscheidet der Betreuer, ob der Studierende die Verteidigungsphase im Juni bestehen darf. Wenn der Betreuer es empfiehlt, ist der Besuch eines Mitglieds des Zentrums für akademisches Schreiben entweder für den teilweisen oder vollständigen Entwurf der Abschlussarbeit obligatorisch, um sicherzustellen, dass die Standards des wissenschaftlichen Schreibens eingehalten werden.
Bewertungskriterien für Masterarbeiten
Die Arbeit wird vom Betreuer und einem vom Abteilungsleiter und MA-Direktor ernannten Zweitgutachter bewertet (der Zweitgutachter ist normalerweise ein anderes Mitglied der Fakultät für Philosophie). Der Betreuer und der Zweitlektor werden gebeten, jeweils einen einseitigen schriftlichen Bericht über die Arbeit vorzulegen, der an den MA-Koordinator gesendet wird (mindestens 24 Stunden vor der mündlichen Verteidigung). Das Gutachten soll mit einem Vorschlag für die Note der Arbeit unter Berücksichtigung der Bewertungskriterien abschließen. Der Notenvorschlag kann aufgrund der mündlichen Verteidigung geändert werden. Der MA-Koordinator teilt die Gutachten der Prüfer vor der Verteidigung mit anderen Mitgliedern des Prüfungsausschusses und danach mit dem Kandidaten (ohne Notenvorschläge). Die Bewertungskriterien lauten wie folgt:
- Die Arbeit ist in einem allgemein anerkannten akademischen Stil mit einem kohärenten System von Zitaten und Bibliographie verfasst.
- Die Arbeit ist logisch aufgebaut.
- Die Sprache ist fließend und fehlerfrei.
- Der Student hat ein klar definiertes Forschungsprojekt formuliert und es in einen breiteren philosophischen Kontext gestellt.
- Die Art der Präsentation und die Forschungsmethodik sind dem Thema angemessen.
- Der Student hat eine sorgfältige Auswahl an Primär- und Sekundärliteratur zur Diskussion und Analyse getroffen.
- Der Studierende verfügt über ein gutes Verständnis der aktuellen Debatten und Theorien zum untersuchten Thema.
- Der Student hat die philosophische Fachterminologie klar und genau verwendet.
- Die Argumentation der These ist klar, gründlich und rigoros.
- Der Schüler hat seine oder ihre Ideen von den Ideen anderer unterschieden.
MA-Verteidigung
Die MA-Verteidigung ist die Abschlussprüfung. Der Betreuer und der Zweitreferent bilden die studentische Prüfungskommission, deren Vorsitz ein drittes Fakultätsmitglied – in der Regel der MA-Direktor – innehat. Mindestens eines der anwesenden Fakultätsmitglieder ist ein hochrangiges Fakultätsmitglied. In der Verteidigung werden die Studierenden gebeten, eine 10-minütige Zusammenfassung ihrer Abschlussarbeit zu präsentieren und anschließend etwa eine halbe Stunde lang Fragen zur Abschlussarbeit und Fragen zum Thema der Abschlussarbeit von Mitgliedern der Kommission zu beantworten.
Anschließend berät das Gremium in nichtöffentlicher Sitzung und legt eine Note für die Arbeit fest, wobei sowohl die schriftliche Arbeit als auch die Leistungen des Studierenden in der mündlichen Verteidigung berücksichtigt werden. Die Note wird nach Genehmigung durch den Fachbereich bekannt gegeben.
Studierende, die die Verteidigung nicht bestehen (Kombination der Note der Abschlussarbeit und Verteidigungsleistung unter Note 2,33, entspricht C+), haben das Recht, die Verteidigung einmal zu wiederholen. Die Höchstnote, die bei einer Wiederholungsprüfung vergeben wird, ist „RP“ (2,33 Notenpunkte; entspricht C+).
Im Falle einer nicht bestandenen Note erhält der Studierende ein Transcript of Studies, jedoch kein Master-Diplom.