Mission
Das Büro für Stipendien und Finanzhilfen (OSFA) unterstützt die strategischen Ziele der Universität in den Bereichen Rekrutierung, Bindung, Abschluss und Beschäftigungsfähigkeit durch die effiziente Bereitstellung von Studienbeihilfen und Stipendien. Das OSFA unterstützt Studierende bei der Verfolgung ihrer Bildungsziele, indem es Studierende, Eltern und die Öffentlichkeit über Stipendien, Rabatte und Finanzhilfen (Thamer Fund) der AU informiert und zu weiteren externen Finanzhilfen berät.
Vision
Das Office of Scholarship & Financial Aid (OSFA) wird eine führende Stelle der AU sein, wenn es darum geht, schnellere, freundlichere und einfachere finanzielle Unterstützung zu ermöglichen. Wir möchten eine Kultur der Fürsorge schaffen und Ressourcen bereitstellen, die allen Studierenden die Möglichkeit zur Bildung bieten. Dabei setzen wir uns kontinuierlich für unsere Werte ein: Innovation, Transparenz und Würde sowie ein respektvolles Umfeld der Klarheit und des Vertrauens.
AU-Stipendien und -Rabatte
- Anfragen
- Alle Anfragen
- Neue Anfrage Amt für Stipendien und Finanzhilfe
- (wählen Sie die E-Anfrage aus)
Allgemeine Anweisungen
- Gebühren für Zulassung, Ausbildung, Unterkunft, Transport, Bücher und Studentendienste sind von diesen Stipendien und Rabatten ausgeschlossen.
- Rabatte gelten nur im Herbst- und Frühjahrssemester. Das Sommersemester ist nicht inbegriffen.
- Ein Stipendium deckt keine nicht bestandenen, verbotenen oder abgebrochenen Kurse (nach Ablauf der Add & Drop-Frist) innerhalb der erforderlichen Kreditstunden des Studienplans ab.
- Studierende können nicht gleichzeitig von mehreren Ermäßigungen profitieren. In diesem Fall gilt die höhere Ermäßigung.
- Alle AU-Studenten müssen ihr Bankkonto überprüfen. Wenn der Rabatt, auf den sie Anspruch haben (gemäß den Regeln und Vorschriften), nicht in ihrem Konto aufgeführt ist, werden sie gebeten, einen Rabattantrag über das Online-Antragssystem einzureichen und zwar durch:
- Mitte Oktober – Erstes Semester jedes akademischen Jahres;
- Ende Februar – Zweites Semester jedes akademischen Jahres.
- Bitte beachten Sie, dass die angegebenen Termine die Fristen für die Annahme von Anträgen auf Gewährung von Rabatten sind. Nach Ablauf der Frist haben Studierende keinen Anspruch mehr auf einen Rabatt.
- Im Übrigen gelten für alle Studierenden die Regelungen der Universität.
- Mitte Oktober – Erstes Semester jedes akademischen Jahres;
- Ende Februar – Zweites Semester jedes akademischen Jahres.
- Bitte beachten Sie, dass die angegebenen Termine die Fristen für die Annahme von Anträgen auf Gewährung von Rabatten sind. Nach Ablauf der Frist haben Studierende keinen Anspruch mehr auf einen Rabatt.
- Im Übrigen gelten für alle Studierenden die Regelungen der Universität.