Lernen in Finnland 2025
Währung ändern
Grundlegende monatliche Lebenshaltungskosten
Miete in einer WG
441Anteil der Versorgungsunternehmen
38Internet-Abo
20Nahverkehr
60
Beispiel für Lifestyle-Kosten
Fast-Food-Kombi
9Kinokarte
15Pint lokales Bier
7
Visa-Anforderungen
- Kurzaufenthaltsvisum – für Besuche von maximal 90 Tagen. Möglicherweise benötigen Sie ein Visum, wenn Sie beispielsweise zu einer Aufnahmeprüfung in Finnland eingeladen werden oder wenn Sie an einem Kurs oder Austausch teilnehmen, der weniger als 90 Tage dauert.
- Aufenthaltserlaubnis zum Studium - eine längerfristige Aufenthaltserlaubnis, die in der Regel für jeweils ein Jahr erteilt wird. Wenn Sie für einen Studentenaustausch von mehr als drei Monaten nach Finnland kommen oder für ein Vollstudium zugelassen wurden, müssen Sie sich für dieses Programm bewerben.
Welche Art von Visum benötigen Sie?
Visumname
Kurzaufenthaltsvisum; Aufenthaltserlaubnis zum Studium
Preis und Währung
EUR 330
Die Gebühren für die Finnland-Aufenthaltserlaubnis für Studien zur Beantragung in Papierform betragen derzeit 330 EUR; und 300 EUR für eine elektronische Bewerbung.
Wer kann das Visum beantragen?
Wenn Sie nordischer oder EU/EWR-Bürger sind, benötigen Sie kein Visum oder keine Aufenthaltserlaubnis für Finnland. Allerdings müssen Sie Ihren Wohnsitz bei Migri anmelden, wenn Ihr Aufenthalt in Finnland 90 Tage (6 Monate für nordische Staatsbürger) überschreitet. Wenn Ihr Aufenthalt in Finnland länger als ein Jahr dauert, sollten Sie sich außerdem beim finnischen Bevölkerungssystem anmelden.
Wenn Sie kein EU-/EWR-Bürger sind, benötigen Sie in der Regel ein Visum oder eine Aufenthaltserlaubnis zu Studienzwecken. Welche Sie beantragen sollten, hängt von der Dauer Ihres Aufenthalts in Finnland ab.
Wo können Sie den Antrag stellen?
Online / Finnische Botschaft oder Konsulat
Sie können Ihren Antrag auf Aufenthaltserlaubnis für Studenten online auf Enterfinland.fi stellen, dabei müssen Sie jedoch auch persönlich eine finnische Botschaft oder ein finnisches Konsulat aufsuchen. Ein Antrag auf eine finnische Studentenaufenthaltserlaubnis kann erst bearbeitet werden, wenn der Antragsteller die Botschaft besucht, unabhängig davon, ob der Antrag elektronisch oder bei der Botschaft selbst eingereicht wurde.
Wie wird der Antrag gestellt?
Um ein finnisches Studentenvisum oder eine Aufenthaltserlaubnis zu beantragen, müssen Sie die folgenden Bedingungen erfüllen:
- Sie müssen das offizielle Zulassungsschreiben Ihrer finnischen Gastuniversität vorlegen.
- Ihr Reisepass muss eine Gültigkeit haben, die die Dauer des beantragten Visums oder Aufenthaltstitels um mindestens 3 Monate überschreitet.
- Ihr Reisepass muss innerhalb der letzten 10 Jahre ausgestellt worden sein.
- Sie müssen eine Kopie Ihres ausgefüllten und unterschriebenen Antragsformulars haben.
- Sie müssen Ihre finanzielle Leistungsfähigkeit nachweisen, um sich während Ihres gesamten Studienaufenthalts in Finnland und für Ihren Rücktransport finanziell versorgen zu können. Derzeit muss ein Student mindestens 560 EUR pro Monat für einen Aufenthalt in Finnland zur Verfügung haben. Das bedeutet, dass der Student mindestens 6720 EUR pro Jahr für seine Ausgaben in Finnland zur Verfügung haben muss.
- Sie müssen eine aktuelle Erklärung Ihrer Bank über Ihre finanzielle Situation vorlegen, aus der hervorgeht, dass Sie mindestens 6720 EUR auf Ihrem Bankkonto haben. Beachten Sie, dass Studierende, die ein Studium in Finnland absolvieren, jeweils für ein Jahr über finanzielle Mittel verfügen müssen. Austauschstudierende müssen für die gesamte Dauer ihres Aufenthalts in Finnland über finanzielle Mittel verfügen. Falls Sie den oben genannten Betrag nicht auf Ihrem Konto haben, müssen Sie einen schriftlichen Nachweis erbringen, dass Sie ein Stipendium oder Stipendium erhalten haben oder von Ihrer Bildungseinrichtung für Leistungen ausgewählt wurden. Beachten Sie, dass die Kontoauszüge der Eltern eines Antragstellers oder ein gemeinsames oder gemeinsames Konto nicht für ein finnisches Studentenvisum oder eine Aufenthaltserlaubnis akzeptiert werden.
- Sie müssen nachweisen, dass Sie eine gültige Kranken- und Krankenversicherung abgeschlossen haben, die die gesamte Dauer Ihres Aufenthalts in Finnland abdeckt.
- Sie müssen in guter körperlicher und geistiger Verfassung und frei von ansteckenden Krankheiten sein.
- Sie dürfen nicht vorbestraft sein.
- Ihnen darf zuvor nicht die Einreise nach Finnland verweigert worden sein.
- Sie beabsichtigen, Finnland am Ende Ihres genehmigten Aufenthalts zu verlassen.
Wann sollten Sie sich bewerben?
Die Bearbeitungszeiten eines finnischen Studentenvisums variieren, Sie können sie hier überprüfen: http://migri.fi/en/processing-times
Eine Aufenthaltserlaubnis zu Studienzwecken wird in der Regel jeweils für ein Jahr erteilt. Nach Ihrem ersten Jahr in Finnland (rechtzeitig vor Ablauf Ihrer bisherigen Aufenthaltserlaubnis) sollten Sie eine Verlängerung Ihrer Aufenthaltserlaubnis zu Studienzwecken bei Migri beantragen. Zu diesem Zweck können Sie auch den E-Service Enter Finland nutzen. Beachten Sie auch, dass Sie bei der Beantragung einer verlängerten Genehmigung, wenn Ihre ursprüngliche Genehmigung bald abläuft, zum Zeitpunkt der Antragstellung in Finnland sein müssen.
Bearbeitungszeit
Arbeitsmöglichkeiten
Wenn Sie neben dem Studium arbeiten, ist Ihre Arbeitszeit begrenzt. Während des Studiensemesters dürfen Sie nur durchschnittlich 25 Stunden pro Woche arbeiten. Die Anzahl der Arbeitsstunden ist nicht auf Wochenebene begrenzt. Das bedeutet, dass Sie Ihre wöchentliche Arbeitszeit während des Studiensemesters anpassen können, solange Sie durchschnittlich 25 Stunden pro Woche arbeiten.
In den unterrichtsfreien Zeiten Ihrer Bildungseinrichtung, also in den Sommer- und Weihnachtsferien, können Sie uneingeschränkt arbeiten.
Sie können Ihre Abschlussarbeit auch in einem Unternehmen anfertigen oder an einem Praktikum teilnehmen. In diesen Zusammenhängen ist die Arbeitszeit nicht begrenzt.
Stunden pro Woche
25
Warum brauchen Sie diese Art von Visum?
Ihr Visumantrag kann abgelehnt werden, wenn Sie die erforderlichen Mittel nicht nachweisen können oder wenn Sie falsche oder unvollständige Dokumente vorlegen.
Institutionen
- Aalto University Executive Education Ltd
- Tampere University of Applied Sciences
- Länsirannikon koulutus Oy WinNova
- SASKY Municipal Education and Training Consortium
- EIT RawMaterials Academy - ENTER
- HAAGA-HELIA University of Applied Sciences
- Metropolia University of Applied Sciences
- Turku University of Applied Sciences
- EIT RawMaterials Academy - MEITIM
- European University of Post-Industrial Cities (UNIC)